MARINE NOTICE, No. 30 of 2021

Royal and Grand Canal Rings End Dublin © esri
Royal-  Grand Canal Rings End Dublin © esri

MARINE NOTICE, No 30 of 2021

ROYAL AND GRAND CANALS

BOAT PASSAGE IN and OUT OF DUBLIN 2021

Waterways Ireland wish to update masters and owners of boat passage arrangements in or out of Dublin on the Grand & Royal Canals in 2021. Movements in or out of the city will continue to be organised by prior arrangement to take place as a single movement in one day. Boaters will be facilitated to travel the system if their passage is considered to be safe by Waterways Ireland and they have the valid permit(s) for mooring and passage.
In order to plan the necessary lock assistance for movements east of Lock 12 on either canal, Masters are required to contact the Waterways Ireland Eastern Regional Office by email:
dublincanals@waterwaysireland.org
or tel: ++353-(0)1-868-0148
prior to making passage. At time of making contact please advise the following details:

    • Length, beam, water & air drafts of your craft (provide approximates if don’t have exact dimensions)
    • Phone / email contact details
    • Permit number and expiry date of current canal permit

On the Grand Canal a minimum of two days’ notice prior to planned passage must be given and, with the exception of pre-arranged events, a maximum of 2 boats per day will be taken through the locks, travelling either East or West. In certain circumstances, e.g. for slower or larger barges, the limit will be 1 boat per day. Due to periodic anti-social activity along some of canal route into Dublin, boat passage will also not be possible in certain weather conditions and at weekends over the late spring & summer period. This can be planned for at time of making contact, and suitable arrangements for passage made.
On the Royal Canal repairs and upgrades are ongoing to Spencer Dock Sea Lock, so boat passage through here remains suspended at this time and no bridge lift dates have been set for Newcomen Lift Bridge. Should there be updates to this position, details of these will be advised by separate Notice.
Masters and owners are also reminded to ensure that they have the following before making the passage through the city locks on either canal. Waterways Ireland reserve the right to postpone passage to another day if all of these are not in place.

      • adequate fuel on board
      • competent and adequate crew to operate the boat and locks (minimum crew of 3)
      • a lock key on board their boat
      • mooring lines of adequate length to handle vessel through a lock (approx.15m length)
      • no known mechanical problems with their boat

Passages can be arranged in this boating season from June until the end of October. Also note that aquatic weed is generally more prevalent as the season progresses which can hamper passage. Boaters will be facilitated as far as practicable although Waterways Ireland cannot guarantee that passage will be possible on every planned date. Early contact will greatly assist planning and facilitate the making of the necessary arrangements.

Patrick Harkin, Inspector of Navigation, 12 June 2021

Grand Canal Docks Dublin: © 2018 Marinas.com; "Link to Website Grand Canal Sealock Dublin Ireland Marinas.com"
Grand Canal Docks Dublin: © Marinas.com
Grand Canal Docks Dublin: © 2018 Marinas.com; "Link to Website Grand Canal Sealock Dublin Ireland Marinas.com"
Grand Canal Docks Dublin: © Marinas.com

Royal – und Grand Canal Boat Passage in und out of Dublin 2021
Waterways Ireland möchte Kapitäne und Eigner über die Regelungen für Bootsdurchfahrten in oder aus Dublin auf den Grand & Royal Canals im Jahr 2021 informieren. Fahrten in oder aus der Stadt werden weiterhin nach vorheriger Absprache als eine einzige Fahrt an einem Tag organisiert. Bootsfahrern wird die Befahrung des Systems erleichtert, wenn ihre Durchfahrt von Waterways Ireland als sicher eingestuft wird und sie die gültige(n) Genehmigung(en) für das Anlegen und die Durchfahrt besitzen.
Um die notwendige Schleusenhilfe für Fahrten östlich von Schleuse 12 auf beiden Kanälen zu planen, müssen Kapitäne das Waterways Ireland Eastern Regional Office per E-Mail:
dublincanals@waterwaysireland.org oder Tel.:
++353-(0)1-868-0148
vor der Durchfahrt kontaktieren. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme die folgenden Details an:

    • Länge, Breite, Wasser- und Lufttiefgang Ihres Bootes (geben Sie ungefähre Angaben an, wenn Sie keine genauen Maße haben)
    • Telefon-/E-Mail-Kontaktdaten
    • Genehmigungsnummer und Ablaufdatum der aktuellen Kanalerlaubnis

Auf dem Grand Canal muss die geplante Durchfahrt mindestens zwei Tage im Voraus angekündigt werden. Mit Ausnahme von vorher vereinbarten Veranstaltungen werden maximal zwei Boote pro Tag durch die Schleusen gefahren, entweder in Richtung Osten oder Westen. Unter bestimmten Umständen, z.B. bei langsameren oder größeren Kähnen, ist die Grenze bei 1 Boot pro Tag. Aufgrund regelmäßiger antisozialer Aktivitäten entlang eines Teils der Kanalroute nach Dublin ist die Durchfahrt für Boote bei bestimmten Wetterbedingungen und an Wochenenden im späten Frühjahr und Sommer nicht möglich. Dies kann bei der Kontaktaufnahme eingeplant und entsprechende Vorkehrungen für die Durchfahrt getroffen werden.
Auf dem Royal Canal laufen Reparaturen und Modernisierungen an der Seeschleuse Spencer Dock, so dass die Schiffspassage hier zur Zeit ausgesetzt bleibt, und für die Newcomen Lift Bridge wurden noch keine Termine für eine Brückenhebung festgelegt. Sollte es hier Änderungen geben, werden diese in einer separaten Mitteilung bekannt gegeben.
Kapitäne und Eigner werden außerdem daran erinnert, sich zu vergewissern, dass sie vor der Durchfahrt durch die Stadtschleusen auf beiden Kanälen über Folgendes verfügen. Waterways Ireland behält sich das Recht vor, die Durchfahrt auf einen anderen Tag zu verschieben, wenn nicht alle diese Punkte vorhanden sind.

      • ausreichend Treibstoff an Bord
      • eine kompetente und ausreichende Besatzung für die Bedienung des Bootes und der Schleusen (mindestens 3 Personen)
      • einen Schleusenschlüssel an Bord ihres Bootes
      • Festmacherleinen von ausreichender Länge, um das Boot durch eine Schleuse zu führen (ca. 15 m Länge)
      • keine bekannten mechanischen Probleme mit ihrem Boot

Passagen können in dieser Bootssaison von Juni bis Ende Oktober arrangiert werden. Beachten Sie auch, dass mit fortschreitender Saison das Vorkommen von Unkraut zunimmt, was die Durchfahrt erschweren kann. Waterways Ireland kann jedoch nicht garantieren, dass die Durchfahrt zu jedem geplanten Termin möglich ist. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme hilft bei der Planung und erleichtert das Treffen der notwendigen Vorkehrungen.

MARINE NOTICE, No. 29 of 2021

Ireland all navigations; © esri Link to ArcGis
Ireland all navigations; © esri Link to ArcGis

MARINE NOTICE, No 29 of 2021

All navigations

Legislation and guidance on the use of Personal Water Craft (Jet skis)

Waterways Ireland wishes to provide advice to operators of Personal Water Craft (Jet skis) in order to ensure the safe enjoyment of the waterways for all.
Personal Watercraft (PWC) are largely enjoyed responsibly, yet they present a risk to other water users, protected wildlife and can be a source of nuisance. This note provides legislative guidance for enforcement officers.

  •  Definition[1]. PWCs, often referred to as jet-skis, are a rapidly increasing in popularity. PWC is a watercraft that is less than 4.88 metres, propelled by a two or four stroke petrol engine that powers a water jet pump. Capable of speeds exceeding 100 km/hr and are highly manoeuvrable.
  • Associated Hazards. Recent experience has identified:
Ø  Fatal[2] or near-fatal accidents involving collisions with swimmers.
Ø  High incidence of accidents with PWCs and collision with other craft.
Ø Breach of local speed limits.
Ø Associated anti-social activity; noise, nuisance/aggressive driving and   disregard for other water users.
Ø Disturbance of protected wild-life.
  • Legislation. PWCs are subject to Local Authority Bye-Laws[3] and the Maritime Safety Act 2005[4] the majority of which require users of PWCs to:
Be familiar with relevant bye-laws in force in the waters they use, as bye laws differ, and many inland lakes prohibit PWCs e.g. Corrib and Mask.
Have a permit granted by the Council or Waterways Ireland, that can be produced when requested by an authorised officer or member of An Garda Síochána.
Comply with local water speed limits. Specifically, 5 knots when entering and exiting launch areas or areas with designated speed limits.
Exceptional care and attention in the vicinity of bathers, no more than 5 knots.
Irrespective of local speed limits; no PWC should be navigated at such speed or in such manner as to cause or be likely to cause nuisance, injury or damage to persons or property or to other vessels or boats.
Wear Personal Flotation Device / Lifejacket at all times, including when being towed.
Act in such a manner as not to cause annoyance to any person using a beach or swimming in the sea or to disturb naturally occurring flora and fauna.
On coastal areas the use of PWCs within 300 metres of the foreshore is prohibited except at the designated launch areas.
No person shall bring a jet-ski or fast power boat into a Designated Bathing Area.
Persons under the age of 16 years should not operate a PWC (SI 921 of 2005).
PWCs must be launched and recovered from designated sites.
Penalties vary depending on Local Authority Bye-Laws.

Exempt from bye-laws are craft operated in the course of duty of the Council, An Garda Síochána, the Defence Forces, Revenue Commissioners, Central Fisheries Board or a Regional Fisheries Board, Irish Coast Guard, Commissioners of Irish Lights and Royal National Lifeboat Institute, Community Rescue Boats or any craft involved in bona fide law enforcement, emergency or rescue missions.

Waterways Ireland thanks waterways users for their co-operation in relation to this matter.

Patrick Harkin, Inspector of Navigation, 02 June 2021

“Waterways Ireland, managing and promoting the inland waterways for the benefit of all…”

[1] Recreational Craft, by Department of Transport, Tourism and Sport,
https://watersafety.ie/wp-content/uploads/2020/02/code-practice-safe-operation-recreational-craft_4.pdf
[2] Lough Erne Death involving PWC:

[3] Bye Law examples: Waterways Ireland Bye Laws: waterwaysireland.org/navigation-bye-laws
Dun Laoghaire County Council Beach By-Laws:
dlrcoco.ie/beach-bye-laws
[4] Maritime Safety Act 2005: irishstatutebook.ie/eli/2005/act/11

Alle Navigationen
Gesetzgebung und Richtlinien für die Benutzung von Wasserfahrzeugen (Jet-Skis)
Waterways Ireland möchte den Betreibern von Wassermotorrädern (Jet-Skis) Ratschläge geben, um die sichere Nutzung der Wasserstraßen für alle zu gewährleisten.
Personal Watercraft (PWC) werden größtenteils verantwortungsbewusst genutzt, dennoch stellen sie eine Gefahr für andere Wasserbenutzer und geschützte Tiere dar und können eine Quelle der Belästigung sein. Dieser Hinweis bietet eine gesetzliche Anleitung für Vollzugsbeamte.

  • Definition [1]. PWCs, oft auch als Jetskis bezeichnet, erfreuen sich einer schnell wachsenden Beliebtheit. Ein PWC ist ein Wasserfahrzeug, das weniger als 4,88 Meter lang ist und von einem Zwei- oder Viertakt-Benzinmotor angetrieben wird, der eine Wasserstrahlpumpe antreibt. Sie können Geschwindigkeiten von über 100 km/h erreichen und sind sehr wendig.
  •  Assoziierte Gefahren. Jüngste Erfahrungen haben gezeigt:
Ø  Tödliche[2] oder beinahe tödliche Unfälle bei Kollisionen mit Schwimmern.
Ø Hohe Anzahl von Unfällen mit PWCs und Kollisionen mit anderen Booten.
Ø Überschreitung der örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Ø Damit verbundene asoziale Aktivitäten; Lärm, Belästigung/aggressives Fahren und Missachtung anderer Wasserbenutzer.
Ø Störung von geschützten Wildtieren.
  • Gesetzgebung. PWCs unterliegen den Bye-Laws der lokalen Behörden[3] und dem Maritime Safety Act 2005[4], von denen die meisten die Benutzer von PWCs dazu verpflichten:
Sich mit den relevanten Nebengesetzen vertraut machen, die in den Gewässern gelten, die sie benutzen, da es unterschiedliche Nebengesetze gibt und viele Binnenseen PWCs verbieten, z.B. Corrib und Mask.
Eine vom Council oder Waterways Ireland ausgestellte Genehmigung besitzen, die auf Verlangen eines autorisierten Beamten oder eines Mitglieds der An Garda Síochána vorgelegt werden kann.
Halten Sie sich an die lokalen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Wasser. Insbesondere 5 Knoten bei der Einfahrt in und Ausfahrt aus Startgebieten oder Gebieten mit ausgewiesenen Geschwindigkeits-begrenzungen.
Besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit in der Nähe von Badenden, nicht mehr als 5 Knoten.
Unabhängig von den örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen darf kein PWC mit einer solchen Geschwindigkeit oder auf eine solche Art und Weise gefahren werden, dass es zu Belästigungen, Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum oder an anderen Schiffen oder Booten kommt oder kommen kann.
Tragen Sie zu jeder Zeit eine Schwimmweste, auch wenn Sie abgeschleppt werden.
Sich so zu verhalten, dass keine Personen, die einen Strand benutzen oder im Meer schwimmen, belästigt oder die natürlich vorkommende Flora und Fauna gestört werden.
An der Küste ist die Benutzung von Jetskis im Umkreis von 300 Metern um das Ufer verboten, außer an den dafür vorgesehenen Startplätzen.
Keine Person darf einen Jetski oder ein schnelles Motorboot in ein ausgewiesenes Badegebiet bringen.
Persons under the age of 16 years should not operate a PWC (SI 921 of 2005).
PWCs must be launched and recovered from designated sites.
Penalties vary depending on Local Authority Bye-Laws.

Ausgenommen von den Vorschriften sind Boote, die im Rahmen des Dienstes des Councils, der An Garda Síochána, der Verteidigungskräfte, der Revenue Commissioners, des Central Fisheries Board oder eines Regional Fisheries Board, der irischen Küstenwache, der Commissioners of Irish Lights und des Royal National Lifeboat Institute, der Community Rescue Boats oder von Booten, die in gutem Glauben an Strafverfolgungs-, Notfall- oder Rettungsmissionen beteiligt sind.
Waterways Ireland dankt den Wasserstraßenbenutzern für ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.

MARINE NOTICE, No. 28 of 2021

Rings End Dublin; © esri; click to ArcGis Map Dublin Rings End
Rings End Dublin; © esri Link to ArcGis

MARINE NOTICE, No 28 of 2021

Grand Canal Dock

Dublin

Diving Operations, 10 June 2021

Waterways Ireland wishes to notify Masters and  owners of vessels in Grand Canal Dock Dublin that diving operations will take place on 10 June 2021 in order to conduct an underwater survey of the anchor systems on the existing moorings in Grand Canal Basin .
Waterways Ireland apologise for any inconvenience caused.    

Patrick Harkin, Inspector of Navigation, 02 June 2021

Grand Canal Dock Dublin   Tauchoperationen, 10. Juni 2021
Waterways Ireland möchte die Kapitäne und Eigner von Schiffen im Grand Canal Dock Dublin darüber informieren, dass am 10. Juni 2021 Tauchoperationen stattfinden werden, um eine Unterwasseruntersuchung der Ankersysteme an den bestehenden Liegeplätzen im Grand Canal Basin durchzuführen
Waterways Ireland bittet um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

MARINE NOTICE, No. 27 of 2021

 

Devenish Island Jetty © esri; click picture to ArcGis-Map
Devenish Island Jetty © esri
Lower Lough Erne Davy’s Island Jetty © esri
Davy’s Island Jetty © esri

MARINE NOTICE, No 27 of 2021

Erne System, Lower Lough Erne

Notice of Diving Operations – Devenish Island (East) & Davy’s Island

3rd and 4th June 2021

Waterways Ireland wishes to advise masters of all craft that archaeological diving operations will take place at the following locations on Lower Lough Erne:

    • Devenish Island East jetty;
    • Davy’s Island jetty;
    • Bay between Davy’s Island and Castle Archdale.

from 09:00hrs on Thursday 3rd June to 17:00hrs on Friday 4th June 2021.

The dive zone will be marked using buoys and flags. Please adhere to all instructions from the Safety Marshall boat which will be in the area.

The navigable channel will remain open outside of the dive site.

Waterways Ireland wishes to apologise for any inconvenience that this operation may cause our customers.

Patrick Harkin, Inspector of Navigation, 01 June 2021

Devenish Island Jetty East Lough Erne; © esri
Devenish Island Jetty East Lough Erne; © CHB
Devi's Island Jetty Lough Erne; © CHB
Devi’s Island Jetty Lough Erne; © CHB

Erne System, Lower Lough Erne
Ankündigung von Tauchgängen – Devenish Island (East) & Davy’s Island
3. und 4. Juni 2021
Waterways Ireland möchte die Kapitäne aller Boote darauf hinweisen, dass an den folgenden Stellen im Lower Lough Erne archäologische Taucharbeiten stattfinden werden:

      • Devenish Island Ostanleger;
      • Davy’s Island Anlegestelle;
      • Bucht zwischen Davy’s Island und Castle Archdale.

von 09:00 Uhr am Donnerstag, 3. Juni bis 17:00 Uhr am Freitag, 4. Juni 2021.Die Tauchzone wird mit Bojen und Flaggen markiert. Bitte befolgen Sie alle Anweisungen des Safety Marshall Bootes, das sich in diesem Bereich aufhalten wird.Der schiffbare Kanal bleibt außerhalb des Tauchplatzes offen.
Waterways Ireland möchte sich für alle Unannehmlichkeiten entschuldigen, die unseren Kunden durch diese Maßnahme entstehen können.

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