SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2023, Re-issued

Waterways Ireland Special Marine Notice 01 of 2023, Re-issued
Waterways Ireland Special Marine Notice 01 of 2023, Re-issued

SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2023, Re-issued

Click on the photo for the original complete text on the Waterways-Ireland website.
Und hier die freie Übersetzung des Textes von:
P. Harkin, Inspector of Navigation, Waterways Ireland, 19 Jan 2023

SPECIAL MARINE NOTICE, Nr. 1 von 2023, neu aufgelegt

Allgemeine Informationen zur Benutzung der Wasserstraßen von Waterways Ireland

Kapitänen und Eignern wird dringend empfohlen, die Website von Waterways Ireland unter www.waterwaysireland.org zu besuchen, um allgemeine Informationen über die Wasserstraßen und insbesondere den Abschnitt „Marine Notices“ zu erhalten, der aktuelle betriebliche Informationen über die einzelnen Schifffahrtswege enthält, z. B. über laufende Arbeiten, Durchfahrtsbeschränkungen usw.

Sicherheit auf dem Wasser.
Allen Nutzern der Schifffahrtswege wird nachdrücklich empfohlen, sich über die Sicherheit auf dem Wasser zu informieren, unabhängig davon, welcher Tätigkeit sie nachgehen, und die von den verschiedenen Dachverbänden und von der Kommission angebotenen Ratschläge zu lesen:
Dept. of Transport, Irland: www.gov.ie/transport und
https://www.gov.ie/en/publication/66ff7e-safe-operation-of-recreational-craft/

Maritime and Coastguard Agency, Vereinigtes Königreich, https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency Die RNLI –

Water Safety Ireland – https://watersafety.ie/ – für Informationen über die Verhütung des Ertrinkens und die Sicherheit im Wasser.

Registrierung von Schiffen
Alle Schiffe, die die Shannon Navigation, einschließlich der Shannon-Erne Waterways und des Erne Systems, benutzen, müssen bei Waterways Ireland registriert sein. Nur offene Boote ohne Deck mit einer Motorleistung von 15 PS oder weniger auf der Shannon Navigation und Boote mit einer Motorleistung von 10 PS oder weniger auf dem Erne System sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Anmeldung von Booten sollte online erfolgen unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/craft-registration

Genehmigungen zur Benutzung des Grand, Royal Canals und der Barrow Navigation
Alle Schiffe, die die Grand and Royal Canals und die Barrow Navigation benutzen, müssen eine gültige Genehmigung vorweisen können, d. h. eine kombinierte Anlege- und Durchfahrtsgenehmigung (€ 126) und eine erweiterte Anlegegenehmigung (€ 152), wenn sie nicht beabsichtigen, alle fünf Tage zu fahren.
Die Anträge auf Erlaubnis sind online auszufüllen unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/canal-permits

Durchfahrt auf dem Royal und Grand Canal – Gebiet Dublin
Für die Durchfahrt durch die Schleusen östlich von Schleuse 12 in/aus Dublin auf dem Royal oder Grand Canal werden die Kapitäne gebeten, sich vor der Durchfahrt mit dem Waterways Ireland Eastern Regional Office (M-F 9.30-16.30pm) unter Tel. +353(0)1 868 0148 oder per E-Mail an dublincanals@waterwaysireland.org in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Vorkehrungen für die Schleusenaufsicht zu treffen.
Auf dem Canal Grande sollten die Kapitäne mindestens zwei Tage vor der geplanten Durchfahrt benachrichtigt werden. Sie sollten beachten, dass mit Ausnahme von im Voraus vereinbarten Veranstaltungen maximal zwei Boote pro Tag durch die Schleusen in Richtung Osten oder Westen geschleust werden.
Fahrten in die oder aus der Stadt werden nach vorheriger Absprache als eine einzige Fahrt an einem Tag organisiert. Bootsfahrern wird die Durchfahrt durch das System erleichtert, wenn ihre Durchfahrt von Waterways Ireland als sicher eingestuft wird und sie im Besitz einer gültigen Genehmigung für das Anlegen und die Durchfahrt sind.

Newcomen Hebebrücke
Auf dem Royal Canal muss die Brückendurchfahrt (Newcomen Lifting Bridge) zwei Wochen im Voraus angekündigt werden, und es wird dann auch eine Schleusenhilfe organisiert. Für einen Brückenhub sind mindestens 2 Boote erforderlich.
Waterways Ireland Eastern Regional Office (Tel: +353(0)1 868 0148 oder dublincanals@waterwaysireland.org ) ist die Kontaktstelle für den Brückenhub
Um die oben genannten Zeiten für die geplanten Anhebungen einzuhalten, wird eine Höchstzahl von Booten zugelassen (16 für die Anhebungen an Samstagen/Sonntagen und 8 für die Anhebungen an Wochentagen). Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Am Tag des Aufzugs müssen Bootsfahrer und Passagiere die Anweisungen der Mitarbeiter von Waterways Ireland bezüglich der Reihenfolge der Durchfahrt unter der Brücke und durch die Schleuse 1 befolgen und innerhalb der gekennzeichneten Bereiche bleiben.

Veranstaltungen auf den Wasserstraßen
Alle organisierten Veranstaltungen, die auf den Wasserstraßen stattfinden, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Waterways Ireland. Dies ist ein zwölfwöchiges Verfahren, und den Antragsformularen müssen eine entsprechende Versicherung, eine unterzeichnete Haftungsfreistellung und eine Risikobewertung beigefügt werden. Der Antrag sollte auf der Veranstaltungsseite von Waterways Ireland ausgefüllt werden unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/event-approval

Zeitliche Beschränkungen für das Anlegen in öffentlichen Häfen
Auf dem Shannon Navigation und dem Shannon-Erne Waterway dürfen Schiffe fünf aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt sieben Tage in einem Monat in öffentlichen Häfen festmachen.
Im Erne-System darf kein Schiff mehr als 48 Stunden an einem öffentlichen Liegeplatz anlegen, ohne dass innerhalb dieses Zeitraums eine vierstündige Pause eingelegt wird, und zwar ganzjährig.

Winterliegeplätze auf der Shannon Navigation und dem Shannon Erne Waterway
Winterliegeplätze können von Eignern in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März nach vorheriger Absprache und gegen Zahlung einer Gebühr von 63,50 € pro Boot in Anspruch genommen werden. Boote, die den Winterliegeplatz nicht in Anspruch nehmen, müssen weiterhin die „5-Tage-Regel“ einhalten. Anträge für Winterliegeplätze sind online auszufüllen unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/winter-moorings-booking
Eigner sollten beachten, dass die Strom- und Wasserversorgung an öffentlichen Liegeplätzen in den Wintermonaten unterbrochen wird. Dies dient dem Schutz vor Frostschäden, der Senkung der Betriebskosten und der Minimierung des Wartungsbedarfs während der Wintermonate.Den Schiffseignern wird empfohlen, bis zum Abschalttermin nur noch wenig Strom auf den Strompollern zu kaufen. Stromguthaben, die auf den Pollern vorhanden sind, können nach dem Datum der Winterstilllegung nicht mehr zurückgefordert werden. Beide Dienste werden vor dem Beginn der nächsten Bootssaison wieder in Betrieb genommen.

Chipkarten
Die Smart Cards von Waterways Ireland werden für die Bedienung der Schleusen am Shannon Erne Waterway, für den Zugang zu den Serviceblöcken, für die Nutzung der Pumpstationen entlang der Schifffahrtswege und für die Nutzung der elektrischen Energie an den Anlegestellen von Waterways Ireland verwendet.

Anlegen in öffentlichen Häfen
Die Kapitäne werden an Folgendes erinnert:

      • Rüsten Sie Ihr Schiff mit Festmacherleinen von angemessener Länge und Stärke aus und befestigen Sie Ihr Boot nur an den dafür vorgesehenen Festmacherpollern und Klampen.
      • Vergewissern Sie sich, dass Festmacherleinen, Elektrokabel und Frischwasserschläuche auf öffentlichen Anlegestellen keine Stolperfallen für andere Benutzer darstellen.
      • Führen Sie ausreichend Fender mit, um Schäden an Ihrem eigenen Schiff, an anderen Schiffen und am Eigentum von WI zu vermeiden.
      • Lassen Sie genügend Abstand zwischen Ihrem Schiff und dem vorausfahrenden Schiff (ca. 1 m) für Brandschutzzwecke und/oder um jemanden aus dem Wasser zu bergen.
      • Legen Sie nicht mehr als zwei Schiffe nebeneinander an und sorgen Sie dafür, dass es jederzeit einen sicheren Zugang/Ausstieg zwischen den Schiffen und in den Hafen selbst gibt.
      • Legen Sie nicht so an, dass die Benutzung der Sicherheitsleitern, Slipanlagen oder Auspumpstationen des Hafens verhindert wird.
      • Lassen Sie nicht zu, dass der Bug Ihres Schiffes über den Steg eines schwimmenden Liegeplatzes hinausragt und damit eine Gefahr für andere durch einen überhängenden Anker oder eine Bugfenderung darstellt.
      • Tiere dürfen zu keiner Zeit frei herumlaufen oder sich verirren.
      • Hafen- und Steganlagen wie Geländer, Stromsäulen, Frischwasserzapfstellen, Lichtmasten, Sicherheitspoller, Leitern usw. sind nicht für das Anlegen von Booten ausgelegt, sie halten der Belastung durch ein Schiff nicht stand und werden beschädigt.
      • In Carrybridge am Erne System ist es den Kapitänen von Schiffen nicht gestattet, das Heck zum Anlegen zu benutzen. Die Kapitäne von Schiffen müssen die Festmacherfinger zum Festmachen von Schiffen und zum Ein- und Ausschiffen von Schiffen benutzen.

Liegeplätze für Fahrgastschiffe
Kapitäne von Schiffen sollten nicht an Liegeplätzen für Fahrgastschiffe anlegen, wenn eine Ankunft unmittelbar bevorsteht. Fahrgastschiffe, die auf den Schifffahrtswegen verkehren, nehmen die Liegeplätze im Allgemeinen nur zum Ein- und Ausschiffen von Fahrgästen in Anspruch und bleiben nur selten für längere Zeit oder über Nacht an den Liegeplätzen.

Schleuseneinlaufstege
Einlaufstege an den Schleusentoren stromaufwärts und stromabwärts der Schleusenkammern sind ausschließlich für Schiffe bestimmt, die auf die Benutzung der Schleuse warten, und sollten nicht zum dauerhaften Anlegen genutzt werden.

Schiffswelle
Das Kielwasser eines Schiffes, d. h. die Welle, die durch die Fahrt des Bootes durch das Wasser erzeugt wird, kann je nach Rumpfform und Motorleistung des Schiffes manchmal groß, stark und zerstörerisch sein. Dieses Kielwasser kann für andere Verkehrsteilnehmer schädlich sein, wenn es auf deren Boote trifft oder das Ufer überschwemmt. Die Schiffsführer werden gebeten, häufig nach hinten zu schauen und die Auswirkungen ihres Kielwassers zu überprüfen, insbesondere beim Passieren von festgemachten Schiffen, bei der Einfahrt in Häfen und bei der Annäherung an Anlegestellen, und auf Personen zu achten, die anderen Aktivitäten wie dem Angeln am Flussufer nachgehen.

Geschwindigkeitsbeschränkung
Ein Schiff oder Boot darf auf dem Shannon Navigation nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 km/h fahren, wenn es sich in einem Abstand von weniger als 200 Metern von einer Brücke, einem Kai, einem Steg oder einer Anlegestelle befindet, wenn es sich in einem Hafen oder Kanal befindet oder wenn es in einem Abstand von weniger als 100 Metern an einem vertäuten Schiff oder Boot vorbeifährt.
Schiffe, die die Shannon-Erne-Wasserstraße befahren, sollten die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h beachten, die auf der Wasserstraße gilt. Dies ist notwendig, um Schäden an den Ufern zu vermeiden, die durch übermäßige Abschwemmung von Schiffen verursacht werden.
Schiffe, die das Erne System befahren, sollten die gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 5kt / 6mph / 10kph einhalten.
Ein Fahrzeug auf dem Royal und Grand Canal darf nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km pro Stunde gefahren werden.
Ein Fahrzeug auf der Barrow Navigation darf nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 11 km pro Stunde fahren, es sei denn, dies ist für eine sichere Navigation bei schneller Strömung erforderlich.

Ufererosion
Enge Abschnitte aller Schifffahrtswege sind besonders anfällig für Ufererosion, da einige Boote viel Schwemmgut erzeugen. Die Kapitäne werden gebeten, wachsam zu sein und ihre Geschwindigkeit auf eine Geschwindigkeit zu reduzieren, die ausreicht, um das Ruder zu halten, wenn sie beobachten, dass die Wäsche ihrer Boote die Ufer überschwemmt.

Ungewöhnliche Aktivitäten auf dem Wasser
Von Zeit zu Zeit können ungewöhnliche Wasserfahrzeuge angetroffen werden, wie z. B. Luftkissenfahrzeuge oder Amphibienflugzeuge/Wasserflugzeuge. Die Kapitäne solcher Fahrzeuge werden daran erinnert, die normalen „Verkehrsregeln“ anzuwenden, wenn sie auf dem Wasser auf konventionelle Fahrzeuge treffen, und im Interesse der Sicherheit mehr Platz zum Manövrieren zu lassen.

Seglerische Aktivitäten
Von Ende Juni bis August sind in der Umgebung von Lough Derg, Lough Ree und Lower Lough Erne zahlreiche Segeljollen unterwegs. Die Segelkurse sind durch gelbe Bojen gekennzeichnet, die den jeweiligen Wetterbedingungen angepasst sind. Schiffe sollten mit langsamer Geschwindigkeit und mit der gebotenen Vorsicht fahren und die Navigationsregeln beachten, wenn sie diese Flotten passieren, da viele der Teilnehmer Nachwuchssegler in der Ausbildung sind.

Rudern
Auf allen Streckenabschnitten, insbesondere aber in der Nähe von Athlone, Carrick-on-Shannon, Coleraine, Enniskillen und Limerick, ist mit Kanus und Ruderbooten zu rechnen. Die Kapitäne werden daran erinnert, mit langsamer Geschwindigkeit zu fahren und vor allem ihre Waschanlage auf ein Minimum zu reduzieren, wenn sie diese Boote passieren, da sie aufgrund ihres sehr geringen Freibords leicht umkippen und überflutet werden können, und immer bereit zu sein, in jeder Verkehrssituation auszuweichen.

Kanusport
Kanufahren ist eine Abenteuersportart, und den Teilnehmern wird dringend empfohlen, sich vor dem Befahren der Gewässer von den zuständigen Stellen beraten zu lassen, d. h. von Canoeing Ireland und der Canoe Association of Northern Ireland.
Personen, die für Kanus verantwortlich sind, werden darauf hingewiesen, dass das Befahren von Wehren, Schleusentoren, Schleusen und anderen Infrastruktureinrichtungen eine Gefahr für diese Boote darstellt, insbesondere dann, wenn die Flüsse Hochwasser führen und große Wassermassen durch die Schifffahrtswege fließen, z. B. bei allgemeinem Hochwasser oder sehr starken lokalen Niederschlägen, wie z. B. aufgewühltem und gebrochenem Wasser oder Stopperwellen. Das Schießen auf Wehre ist ohne vorherige Genehmigung von Waterways Ireland verboten.
Kanufahrer sollten sich bei den Schleusenwärtern erkundigen, bevor sie in eine Schleuse einfahren, um sicherzustellen, dass die Durchfahrt auf sichere Weise erfolgt. Bei allen unbemannten Schleusen ist eine Portage erforderlich.

Kanuwanderwegenetz – „Blueways“
Die Führer von Motorbooten werden darauf hingewiesen, dass auf allen Schifffahrtswegen ein Kanuwanderwegenetz entwickelt wird und dass auf diesen Wegen mehr organisierter Kanusport betrieben wird, der bei Begegnungen mit Kanufahrern, Ruderbooten usw. eine langsame Geschwindigkeit und ein Minimum an Abwaschung erfordert.

Rockingham und Drummans Island Kanäle – Lough Key
Die Arbeiten an den Kanälen von Rockingham und Drummans Island auf Lough Key werden voraussichtlich im Jahr 2021 abgeschlossen sein. Der Zugang zu diesen Kanälen ist nur für nicht motorisierte Boote, z. B. Kanus, Kajaks und Ruderboote, vorgesehen.

Schnelle Motorboote und Wassermotorräder (Jet Skis)
Die Führer von schnellen Motorbooten (mit einer Geschwindigkeit von mehr als 17 Knoten) und Wassermotorrädern (z. B. Jetskis) werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit hohen Geschwindigkeiten auf dem Wasser verbunden sind, insbesondere in kleinen Buchten und engen Abschnitten der Schifffahrtswege. Wenn Sie gut aufpassen, den Kurs rechtzeitig ändern und/oder die Geschwindigkeit reduzieren, vermeiden Sie Konflikte mit langsameren Schiffen, die die Schifffahrt nutzen. Die Benutzung von Wassermotorrädern ist auf den Kanälen nicht gestattet.

Schleppen von Wasserskifahrern, Wakeboardern, Donuts usw.
Die Kapitäne von Schiffen, die an diesen Aktivitäten beteiligt sind, werden darauf hingewiesen, dass ihr Schiff durch das Abschleppen manövrierunfähig wird und dass sie eine zusätzliche Verantwortung gegenüber den abgeschleppten Personen haben. Diese Aktivitäten sollten in Bereichen durchgeführt werden, die frei von kollidierendem Verkehr sind. Es wird dringend empfohlen, zusätzlich zum Kapitän eine Person mitzunehmen, die als „Ausguck“ fungiert, um den Schleppvorgang jederzeit zu beobachten.

Verbot des Schwimmens
Das Schwimmen in der Fahrrinne, insbesondere an Brücken, ist gefährlich und wegen der Gefahr, von einem fahrenden Schiff überfahren zu werden, verboten.

Altersbeschränkungen für den Betrieb von Motorbooten
In der Republik Irland ist das Mindestalter für das Führen von Motorbooten durch das Statutory Instrument 921 von 2005 gesetzlich geregelt. Das Statutory Instrument enthält die folgenden Anforderungen:

      • Der Kapitän oder Eigner eines Wassermotorrads oder eines schnellen Motorboots muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass eine Person, die das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat, das Boot nicht bedient oder kontrolliert.
      • Der Kapitän oder Eigner eines Sportbootes, das von einem Motor mit einer Leistung von mehr als 5 PS oder 3,7 Kilowatt angetrieben wird, muss alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass eine Person, die das Alter von 12 Jahren noch nicht erreicht hat, das Boot nicht bedient oder steuert.

Schwimmwesten und persönliche Schwimmhilfen (PFDs)
Schwimmwesten und Schwimmhilfen sind die wichtigsten persönlichen Schutzausrüstungen auf einem Schiff und sollten vor allem dann getragen werden, wenn das Schiff manövriert wird, z. B. beim Einfahren in eine Schleuse oder beim Verlassen einer Schleuse, beim Ankern, beim Längsseitsgehen oder beim Verlassen eines Stegs oder Kais.
In der Republik Irland regelt das Statutory Instrument 921 aus dem Jahr 2005 die gesetzlichen Anforderungen an das Tragen von persönlichen Schwimmhilfen. Das Statutory Instrument enthält die folgenden Anforderungen:

      • Der Kapitän oder Eigner eines Sportbootes (mit Ausnahme von Wassermotorrädern) muss sicherstellen, dass sich zu jeder Zeit an Bord des Bootes ausreichend geeignete persönliche Schwimmhilfen für jede Person an Bord befinden.
      • Eine Person auf einem Sportboot (außer einem Wasserskooter) mit einer Länge über alles von weniger als 7 m muss ein geeignetes persönliches Schwimmgerät tragen, wenn sie sich an Bord eines offenen Fahrzeugs oder auf dem Deck eines mit einem Deck versehenen Fahrzeugs befindet, es sei denn, das Fahrzeug ist am Ufer festgemacht oder liegt vor Anker.
      • Der Kapitän oder Eigner eines Sportbootes (mit Ausnahme von Wasserskootern) hat alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Person, die das 16.
      • Der Kapitän oder Eigner eines Sportfahrzeugs (ausgenommen Wasserskooter) trifft alle zumutbaren Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein geeignetes persönliches Schwimmgerät trägt, wenn sie sich an Bord eines offenen Fahrzeugs oder auf dem Deck eines gedeckten Fahrzeugs befindet, es sei denn, es ist am Ufer festgemacht oder liegt vor Anker.
      • Der Kapitän oder Eigner eines Sportbootes (mit Ausnahme von Wasserskootern) hat alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass eine Person jederzeit ein geeignetes persönliches Schwimmgerät trägt, wenn sie – a) von dem Boot gezogen wird, b) sich an Bord eines Schiffes oder eines Gegenstandes jeglicher Art befindet, der von dem Boot gezogen wird.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.irishstatutebook.ie/eli/2005/si/921/made/en/print

Gefahrenzone Schießplatz – Lough Ree
Seeleute werden auf den Schießplatz der irischen Streitkräfte aufmerksam gemacht, der sich in der Nähe der Bojen Nr. 2 und 3 am Lough Ree auf der Shannon Navigation befindet. Dieser Schießplatz wird das ganze Jahr über regelmäßig für Schießübungen genutzt. Alle Boote und Schiffe sollten sich von dem Gebiet fernhalten, das durch gelbe Bojen mit einem gelben „X“ und dem Wort „Danger“ gekennzeichnet ist.

Shannon Navigation, Portumna Swing Bridge Mautgebühren
Die Kapitäne von Schiffen sollten nicht versuchen, die Brückenmaut zu bezahlen, während sie durch die Öffnung der Brücke fahren. Die Maut wird nur von den Kapitänen kassiert, wenn sie an den Stegen nördlich und südlich der Brücke festgemacht haben.

Schifffahrt von Killaloe nach Limerick auf der Shannon Navigation
Die Schifffahrt von Killaloe nach Limerick umfasst die Durchfahrt durch die Ardnacrusha-Schleusen, den zugehörigen Ober- und Unterwasserschacht und den Abbey River in Limerick City. Für diese Reise ist eine sorgfältige Planung der Durchfahrt erforderlich. Zu berücksichtigen sind unter anderem: Schleusendurchfahrt in Ardnacrusha, Wasserführung in der Schifffahrt, Luftzug unter den Brücken auf dem Abbey River in Limerick, Gezeitenstand in Limerick
Es wird empfohlen, das ESB-Wasserkraftwerk Ardnacrusha (00353 (0)87 9970131) 48 Stunden vor Antritt der Reise zu kontaktieren, um die Durchfahrt durch die Schleusen von Ardnacrusha zu buchen. Es wird NICHT empfohlen, eine Reise zu unternehmen, wenn mehr als eine Turbine in Betrieb ist (20 MW), da die Strömungsgeschwindigkeit in der Fahrrinne zunimmt und dies gefährlich sein kann. Um automatisch und in Echtzeit zu erfahren, wie viele Turbinen in Betrieb sind, können die Nutzer die Telefonnummer +353 (0)87 6477229 wählen.
Aus Sicherheitsgründen hat der ESB darauf hingewiesen, dass nur Motorboote mit einer Kapazität von mehr als 5 Knoten in den Ardnacrusha Headrace und Tailrace Canal einfahren dürfen.
Die Durchfahrt durch die Sarsfield-Schleuse sollte am Tag vor der Reise unter der Telefonnummer +353-87-7972998 gebucht werden, und es ist zu beachten, dass die Durchfahrt zwei Stunden vor und nach Niedrigwasser nicht möglich ist.
Eine hydrographische Untersuchung der Fahrrinne im Jahr 2020 ergab, dass die Zufahrt von der Shannon-Brücke zur Sarsfield-Schleuse und der Dockbereich verschlammt sind. Schiffsführern und Wassernutzern wird empfohlen, die Schleuse von der Shannon-Brücke aus bei steigender Flut ein oder zwei Stunden vor Hochwasser anzufahren.

Navigation im Lower Bann
Alle Benutzer werden auf den „Benutzerkodex für den Lower Bann“ hingewiesen, insbesondere auf den Abschnitt „Strömung im Fluss“, in dem die Gefahren für die Benutzer an den Ufern und in der Schifffahrt im Zusammenhang mit hohen Strömungsgeschwindigkeiten bei Hochwasser beschrieben werden. Kanufahrer sollten ein Exemplar des von der Canoe Association of Northern Ireland herausgegebenen Leitfadens „Lower Bann Canoe Trail“ konsultieren und bei sich tragen. Die Benutzer sollten sich auch an das DfI Rivers Coleraine wenden, das für die Regulierung der Durchflussmengen auf dem Fluss zuständig ist, um Informationen über die an einem bestimmten Tag zu erwartenden Durchflussmengen zu erhalten.
DfI Rivers Coleraine. Tel: 0044 28 7034 2357
E-Mail: rivers.coleraine@infrastructure-ni.gov.uk

Lower Bann Navigation – Newferry – Wellenschlagverbotszone
Auf der Lower Bann Navigation bei Newferry gibt es eine „No Wake Zone“. Die Kapitäne von Schiffen werden gebeten, mit langsamer Geschwindigkeit zu fahren und beim Passieren der Anlegestellen und Slipanlagen in Newferry kein Kielwasser zu erzeugen.

Freileitungen (OHPL) und Luftzug
Alle Kapitäne müssen sich der Gefahren bewusst sein, die von Freileitungen ausgehen, insbesondere Segelschiffe und Arbeitsschiffe mit Kränen oder großem Tiefgang. Die Reiseplanung ist eine Notwendigkeit, um die Lage von Freileitungen, die die Schifffahrt kreuzen, zu ermitteln.
Die Höhe der Freileitungen auf dem Shannon beträgt 12,6 Meter (40 Fuß) über dem normalen Sommerwasserstand für diesen Schifffahrtsabschnitt. Die Kapitäne von Schiffen mit großem Tiefgang sollten vorsichtig vorgehen und bei hohem Wasserstand zusätzliche Vorkehrungen treffen.
Wenn ein Schiff oder seine Ausrüstung mit einem OHPL in Berührung kommt, sollte der Betreiber NICHT versuchen, das Schiff oder die Ausrüstung zu bewegen. Der Leiter kann noch leben oder sich automatisch wieder einschalten. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein und hindern Sie Dritte daran, sich zu nähern, da die Gefahr eines Lichtbogens besteht. Wenden Sie sich an die Notdienste.
Angler werden außerdem daran erinnert, dass bei der Verwendung von Angelruten und -leinen ein Mindestabstand von 30 Metern zu Freileitungen eingehalten werden sollte.

Unterwasser-Kabel und -Rohre
Schiffskapitäne werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Schiffe nicht in der Nähe von Unterseekabeln oder -rohren ankern sollten, da sie sonst ihren Anker verlegen oder die Kabel oder Rohre beschädigen könnten. Achten Sie an den Ufern auf Schilder, die auf ihre Anwesenheit hinweisen.

Wasserstände – Vorsichtsmaßnahmen

Niedriger Wasserstand:
Wenn der Wasserstand unter das normale Sommerniveau sinkt, sollten die Kapitäne dies beachten:

Navigation
Um das Risiko einer Grundberührung zu verringern, sollten die Schiffsführer auf oder nahe der Mittellinie des Fahrwassers navigieren und Abkürzungen in Fahrwassern mit hundeartigen Beinen und zu nahe an den Fahrwassermarken vermeiden.
Eine langsame Fahrt verringert auch den „Squat“-Effekt, d. h. die Tendenz des Schiffes, aufgrund der höheren Geschwindigkeit tiefer im Wasser zu liegen.

Slipanlagen
Geringere Länge der Slipanlage unter der Wasseroberfläche und die Möglichkeit, Anhänger zu starten, die vom Ende des Betonvorfelds herunterfallen.
Die Slipanlage ist anfälliger für Unkrautbewuchs, so dass beim Zuwasserlassen von Booten Vorsicht geboten ist, um ein Ausrutschen auf der Böschung zu vermeiden. Es ist auch zu beachten, dass die zu Wasser gelassenen Fahrzeuge möglicherweise keine ausreichende Traktion auf der Helling haben, um die Steigung hinaufzukommen, sobald das Boot zu Wasser gelassen wurde.

Ufererosion
Sehr trockene Flussufer sind anfälliger für Erosion durch Abschwemmung von Booten.

Schleusenanteil
Die Maximierung der Anzahl von Schiffen in einer Schleuse stellt sicher, dass das Gesamtvolumen des flussabwärts fließenden Wassers verringert wird. Schleusenzyklen sollten für Schiffe genutzt werden, die in beide Richtungen fahren.

Hohe Wasserstände:
Wenn der Wasserstand über das normale Sommerniveau ansteigt, sollten die Schiffsführer dies beachten:

Navigation
Die Schifffahrtszeichen haben dann eine geringere Höhe über dem Wasserspiegel oder verschwinden ganz unter Wasser, so dass die Fahrrinne nur noch schwer zu erkennen ist.
In engen Schifffahrtsabschnitten steigen die Wasserstände tendenziell schneller als in den Hauptströmen, und der Luftzug an Brücken wird ebenfalls verringert.
Auch die Strömungsgeschwindigkeiten werden zunehmen, insbesondere in der Nähe von Schifffahrtseinrichtungen wie Brücken, Wehren, Schleusen usw., wo besondere Vorsicht beim Manövrieren von Schiffen geboten ist.

Häfen und Anlegestellen
In Häfen und an Landungsbrücken ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Pegel auf oder nahe der Höhe der Hafenstege liegt, da die Kante vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen nur schwer zu erkennen sein wird. Es wird empfohlen, persönliche Schwimmhilfen zu tragen, wenn man sich unter diesen Bedingungen in einem Hafen um sein Boot kümmert.

Slipanlagen
Slipanlagen dürfen nur zum Zuwasserlassen und Einholen von Wasserfahrzeugen oder anderen Gegenständen aus dem Wasser benutzt werden. Vor der Benutzung einer Slipanlage sollte geprüft werden, ob die Oberfläche für den beabsichtigten Zweck, z. B. das Zuwasserlassen eines Wasserfahrzeugs von einem Anhänger mit einem Fahrzeug, ausreichend griffig ist, ob die Wassertiefe auf der Slipanlage ausreicht, um das Wasserfahrzeug vor dem Ende der Betonschürze vom Anhänger zu schwimmen, und ob die Räder des Anhängers nicht über den Rand der Slipanlage hinausragen. Dass in der Nähe Rettungsmittel zur Verfügung stehen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und das Gewicht des Anhängers und des Bootes an der Steigung bewältigen kann. Es wird empfohlen, dass der Hellingbetrieb von zwei Personen durchgeführt wird.

Vorsicht bei der Nutzung von Navigationshilfen
Die in den Schifffahrtsanweisungen dargestellten Schifffahrtszeichen umfassen ein System von festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen. Umsichtige Seeleute verlassen sich nicht allein auf ein einzelnes Navigationshilfsmittel, insbesondere nicht auf schwimmende Navigationshilfen. Bei Bojen wird das Bojensymbol verwendet, um die ungefähre Position des Bojenkörpers und des Grundgeräts, mit dem er im See- oder Flussbett befestigt ist, anzugeben. Die ungefähre Position wird verwendet, weil es in der Praxis nur begrenzt möglich ist, Bojen an genauen geografischen Stellen zu positionieren und zu halten. Zu diesen Einschränkungen gehören unter anderem die vorherrschenden Witterungs- und See-/Flussbedingungen, das Gefälle und das Material des See-/Flussbetts, die Tatsache, dass die Bojen an unterschiedlich langen Ketten verankert sind, und die Tatsache, dass die Position des Bojenkörpers und/oder des Grundgeräts nicht ständig überwacht wird. Aufgrund der Naturgewalten ist damit zu rechnen, dass sich die Position des Bojenkörpers innerhalb und außerhalb des kartierten Symbols verschiebt.
Bojen und Sitzstangen werden auch von denjenigen Schiffern verschoben oder umgerissen, die sie zum Anlegen benutzen, anstatt zu ankern. Aus diesem Grund sollten Seeleute ihre Durchfahrt stets überwachen, indem sie die Positionen von Bojen und Barschen mit dem veröffentlichten Navigationshandbuch vergleichen. Außerdem riskiert ein Schiff, das versucht, dicht an einer Boje vorbeizufahren, immer eine Kollision mit einer schwankenden Boje oder mit dem Hindernis, das die Boje oder die Bake/der Barsch markiert.
Die Schiffsführer werden gebeten, bei der Navigation auf den Binnenwasserstraßen die aktuellsten Navigationsführer zu verwenden.

P Harkin, Inspektor für Schifffahrt, Waterways Ireland, 19 Jan 2023