
Marine Notice No.35 of 2026
All Navigations
Mandatory Wearing of Personal Flotation
Devices at Navigation Locks
Issued: 20 March 2026
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1. Introducing New Boater Safety Requirement. Waterways Ireland wishes to advise all masters of vessels and crew that, from 1 April 2026, the wearing of Personal Flotation Devices (PFDs) by boaters at all locks (See note 1 & 2) managed by Waterways Ireland will be mandatory. The use of PFDs is now reframed as a formal condition of entry and use of lock infrastructure. This policy aligns with Waterways Ireland’s statutory duty-holder responsibilities, within the context of its Health & Safety obligations.
3. Legal and Duty-Holder Position. Under both Irish and NI/UK Health & Safety legislation, Waterways Ireland has a clear responsibility as a duty holder to protect non-employees; specifically, boaters using our lock facilities. Locks are operational sites with defined Personal Protective Equipment requirements, consequently, Waterways Ireland is taking reasonable steps to protect lawful visitors from foreseeable risks. Peter Harty, Inspector of Navigation Note 1. Personal Flotation Device or PFD is the generic term for lifejackets and buoyancy aids. The main difference between lifejackets and buoyancy aids is that a lifejacket is designed to turn an unconscious person face up on entering the water. A buoyancy aid is not guaranteed to do this, and as the name describes, is an aid to keeping you afloat. |
Mitteilung Nr. 35 von 2026, Alle Wasserstraßen
Obligatorisches Tragen von persönlicher Schwimmhilfe an Schleusen
Ausgestellt: 20. März 2026
1. Einführung neuer Sicherheitsvorschriften für Bootsfahrer. Waterways Ireland weist alle Schiffskapitäne und Besatzungsmitglieder darauf hin, dass ab dem 1. April 2026 das Tragen von persönlicher Schwimmweste (PFD) für Bootsfahrer an allen von Waterways Ireland verwalteten Schleusen (siehe Anmerkung 1 & 2) verpflichtend ist. Die Verwendung von PFDs wird nun als formelle Voraussetzung für die Einfahrt und Nutzung der Schleuseninfrastruktur festgelegt. Diese Richtlinie steht im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten von Waterways Ireland im Rahmen seiner Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen.
2. Hintergrund und Sicherheitsbegründung. Nach einem Mann-über-Bord-Vorfall an einer Schleuse am Shannon im Jahr 2025 stellte eine anschließende Gesundheits- und Sicherheitsprüfung erhebliche Verstöße gegen die freiwillige PFD-Tragpflicht an Schleusen durch Bootsfahrer fest. Schleusen sind aktive Betriebsanlagen, die folgende Gefahren bergen:
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- Rutsch-, Stolper- und Sturzgefahren an Schleusen
- Stürze von Wasserfahrzeugen, die zu Einklemmungen/Quetschungen in der Schleusenkammer führen
- Turbulenzen in tiefem Wasser und sich schnell ändernde Wasserstände
- Eingeschränkte Fluchtwege aus der Schleusenkammer
- Mit Luft angereichertes Wasser mit verminderter Auftriebskraft
3. Rechtliche Lage und Pflichten des Verantwortlichen. Sowohl nach irischem als auch nach nordirischem/britischem Arbeitsschutzrecht hat Waterways Ireland als Verantwortlicher eine klare Pflicht zum Schutz von Nicht-Mitarbeitern, insbesondere von Bootsfahrern, die unsere Schleuseneinrichtungen nutzen. Schleusen sind Betriebsstätten mit festgelegten Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung; folglich ergreift Waterways Ireland angemessene Maßnahmen, um rechtmäßige Besucher vor vorhersehbaren Risiken zu schützen.
4. Umsetzung und Einhaltung. Alle Personen, die Bootsaktivitäten ausüben (einschließlich Anlegen, Festmachen oder Bedienen von Toren), müssen eine Rettungsweste tragen, solange sich das Wasserfahrzeug in der Schleusenkammer oder auf den Schleusenkaimauern befindet. Über den physischen Schutz hinaus soll das sichtbare Tragen von Rettungswesten das Sicherheitsbewusstsein stärken und eine stärkere Sicherheitskultur im gesamten Binnenwasserstraßennetz fördern. Die Schleusenwärter und Wasserpatrouillen von Waterways Ireland wurden angewiesen, diese Anforderung den Bootsfahrern mitzuteilen.
5. Fazit. Unsere Wasserstraßen sind nach wie vor außergewöhnliche Orte, die es zu genießen gilt; diese Maßnahme stellt eine angemessene, evidenzbasierte Reaktion dar, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Zwar lassen sich die physischen Gefahren einer Schleusenumgebung nicht vollständig durch technische Maßnahmen beseitigen, doch reduziert das obligatorische Tragen von Rettungswesten das Risiko auf ein so geringes Maß, wie es vernünftigerweise praktikabel ist. Waterways Ireland dankt allen Nutzern für ihre Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschrift zum Tragen von Rettungswesten an Schleusen.
Anmerkung 1. „Personal Flotation Device“ (PFD) ist der Oberbegriff für Rettungswesten und Schwimmhilfen. Der Hauptunterschied zwischen Rettungswesten und Schwimmhilfen besteht darin, dass eine Rettungsweste so konzipiert ist, dass sie eine bewusstlose Person beim Eintauchen ins Wasser auf den Rücken dreht. Bei einer Schwimmhilfe ist dies nicht garantiert; wie der Name schon sagt, dient sie lediglich als Hilfe, um über Wasser zu bleiben.
Anmerkung 2. Diese Vorschrift gilt für alle Schleusen im Zuständigkeitsbereich von Waterways Ireland, darunter der Shannon, der Shannon-Erne-Wasserstraße, der Ulster-Kanal, der Lough Erne, der Lower Bann, der Royal & Grand Canal sowie der Fluss Barrow.




