SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2024

Waterways Ireland SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2024

 

SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2024

General Information on using Waterways Ireland navigations

Masters and owners are strongly recommended to check the Waterways Ireland website at www.waterwaysireland.org for general information about the waterways and in particular the Marine Notices section which gives current operational information about the individual navigations such as works in progress, passage restrictions etc.

Safety on the Water.
All users of the navigations are strongly recommended to make themselves aware of safety on the water for whatever activity they are involved in and to read the advice offered by the various governing bodies and by:
The Dept. of Transport, Ireland: www.gov.ie/transport and
https://www.gov.ie/en/publication/66ff7e-safe-operation-of-recreational-craft/
The Maritime and Coastguard Agency, UK,
https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency
The RNLI –  https://rnli.org/safety
Water Safety Ireland – https://watersafety.ie/ – for information in terms of drowning prevention and water safety.

Registration of Vessels
All vessels using the Shannon Navigation, which includes the Shannon-Erne Waterways and the Erne System must be registered with Waterways Ireland. Only open undecked boats with an engine of 15 horsepower or less on the Shannon Navigation, and vessels of 10 horsepower or less on the Erne System, are exempt. Registration is free of charge.
Craft registration should be completed online at :
https://www.waterwaysireland.org/online-services/craft-registration

Permits for use of the Grand and Royal Canals and the Barrow Navigation
All vessels using the Grand and Royal Canals and the Barrow Navigation must display appropriate valid Permit(s) i.e A Combined Mooring and Passage Permit (€126) and if not intending to move every five days, an Extended Mooring Permit (€152).
Permit applications should be completed online at:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/canal-permits

Passage on the Royal and Grand Canals – Dublin Area
For boat passage through the locks east of Lock 12 into / out of Dublin on either the Royal or Grand Canals, Masters are requested to contact the Waterways Ireland Eastern Regional Office (M-F 9.30am-4.30pm) on tel: +353(0)1 868 0148 or email
dublincanals@waterwaysireland.org
prior to making passage in order to plan the necessary lock-keeping assistance arrangements.
On the Grand Canal a minimum of two days notice prior to the planned passage should be given, masters should note that with the exception of pre-arranged events, a maximum of 2 boats per day will be taken through the locks, travelling either east or west.
Movements in or out of the city will be organised by prior arrangement to take place as a single movement in one day. Boaters will be facilitated to travel the system if their passage is considered to be safe by Waterways Ireland and they have the valid permit(s) for mooring and passage.

Newcomen Lifting Bridge
On the Royal Canal two weeks’ notice of bridge passage (Newcomen Lifting Bridge) is required for the pre-set lift date, and lock assistance will then also be arranged. A minimum of 2 boats is required for a bridge lift to go ahead.
Waterways Ireland Eastern Regional Office (Tel: +353(0)1 868 0148 or
dublincanals@waterwaysireland.org ) is the point of contact for the bridge lift.
A maximum number of boats passing will be implemented to keep to the times given above for the planned lifts (16 for the Sat / Sun lifts & 8 for the weekday lifts). Priority will be given on a first come first served basis.
On day of lift, boaters and passengers must follow guidance from Waterways Ireland staff about sequence of passage under bridge & through Lock 1, and must remain within signed and designated areas.

Events Held on the Waterways
All organised events taking place on the waterways must have the prior approval of Waterways Ireland. This is a twelve week process and application forms must be accompanied with the appropriate insurance, signed indemnity and risk assessment. The application should be completed on the Waterways Ireland events page at :
https://www.waterwaysireland.org/online-services/event-approval

Time Limits on Mooring in Public Harbours
On the Shannon Navigation and the Shannon-Erne Waterway craft may berth in public harbours for five consecutive days or a total of seven days in any one month.
On the Erne System no vessel may berth at a public mooring for more than 48 hours without a four hour intermission within that period, throughout the year.

Winter Mooring on the Shannon Navigation and Shannon Erne Waterway
Winter mooring may be availed of by owners during the period 1 Nov to 31 Mar by prior arrangement and payment of a charge of €63.50 per craft. Craft not availing of Winter Mooring must continue to comply with the “5 Day Rule”. Winter Mooring applications should be completed online at :
https://www.waterwaysireland.org/online-services/winter-moorings-booking

Owners should be aware that electricity supply and water supply to public moorings is disconnected for the winter months. This is to protect against frost damage, to reduce running costs and to minimise maintenance requirements during the winter months.
Vessel owners are advised that advance purchasing of electricity on the power bollards leading up to the disconnection date should be minimal. Electricity credit existing on the bollards will not be recoverable after the winter decommissioning date. Both services will be reinstated prior to the commencement of the next boating season.

Smart Cards
Waterways Ireland smart cards are used to operate locks on the Shannon Erne Waterway, to access the service blocks, to use the pump-outs along the navigations, to avail of electrical power at Waterways Ireland jetties.

Berthing in Public Harbours

Masters are reminded of the following:

    • Equip their vessel with mooring lines of appropriate length and strength and only secure their craft to mooring bollards and cleats provided for this purpose.
    • Ensure mooring lines, electric cables and fresh water hoses do not create a trip hazard on public jetties for others users.
    • Carry sufficient fenders to prevent damage to your own vessel, other vessels and WI property.
    • Allow sufficient space between your vessel and the vessel ahead /astern (c.1m) for fire safety purposes and /or to recover somebody from the water.
    • Do not berth more than two vessels side by side and ensure there is safe access/egress at all times between vessels and onto the harbour itself.
    • Do not berth in such a way to prevent use of harbour safety ladders, slipways or pump-outs.
    • Do not allow the bow of your vessel to overhang the walkway of a floating mooring thus creating a hazard for others with an overhanging anchor or bow fendering.
    • Animals are not allowed to be loose or stray at any time.
    • Harbour and jetty infrastructure such as railings, power pedestals, fresh water taps, electric light poles, safety bollards, ladders etc are not designed for the purpose of mooring craft , they will not bear the strain of a vessel and will be damaged.
    • At Carrybridge on the Erne System, Masters of vessels are not permitted to use stern on mooring. Masters of vessels must use the mooring fingers for mooring of vessels and for embarkation / disembarkation from vessels.

Passenger Vessel Berths
Masters of vessels should not berth on passenger vessel berths where it is indicted that an arrival is imminent. Passenger vessels plying the navigations generally only occupy the berths to embark and disembark passengers and rarely remain on the berths for extended periods or overnight.

Lock Lead-in Jetties
Lead-in jetties adjacent to the upstream and downstream gates at lock chambers are solely for the purpose of craft waiting to use the lock and should not be used for long term berthing.

Vessel Wake
Vessel wake, that is, the wave generated by the passage of the boat through the water, can sometimes be large, powerful and destructive depending on the hull shape and engine power of the vessel. This wake can be detrimental to other users of the navigation when it strikes their craft or inundates the shoreline or riverbank. Masters are requested to frequently look behind and check the effect of their wake / wash particularly when passing moored vessels, on entering harbours and approaching jetties and to be aware of people pursuing other activities such as fishing on the riverbank.

Speed Restriction
A vessel or boat shall not be navigated on the Shannon Navigation at a speed in excess of 5 kph when within 200 metres of a bridge, quay, jetty or wharf, when in a harbour or canal or when passing within 100 metres of a moored vessel or boat.
Vessels navigating the Shannon-Erne Waterway should observe the general 5 kph speed limit which applies along the waterway. This is necessary in order to prevent damage to the banks caused by excessive wash from vessels.

    • Vessels navigating the Erne System should observe the statutory 5kt / 6mph / 10kph speed limit areas.
    • A craft on the Royal and Grand canals shall not be navigated at a speed in excess of 6km per hour.
    • A craft on the Barrow Navigation shall not be navigated at a speed in excess of 11km per hour except as necessary for safe navigation in conditions of fast flow.

Bank Erosion
Narrow sections of all the navigations are particularly prone to bank erosion due to the large wash generated by some craft. Masters are requested to be vigilant and to slow down to a speed sufficient to maintain steerage when they observe the wash of their craft inundating the river banks.

Unusual Waterborne Activity
Unusual waterborne vessels may be encountered from time to time, such as, hovercraft or amphibious aircraft / seaplanes. Masters of such craft are reminded to apply the normal “Rule of the Road” when they meet conventional craft on the water and to allow extra room to manoeuvre in the interest of safety.

Sailing Activity
Mariners will encounter large numbers of sailing dinghies from late June to August in the vicinity of Lough Derg, Lough Ree and Lower Lough Erne. Sailing courses are marked by yellow buoys to suit weather conditions on the day. Vessels should proceed at slow speed and with due caution and observe the rules of navigation when passing these fleets, as many of the participants are junior sailors under training.

Rowing
Mariners should expect to meet canoes and vessels under oars on any part of the navigations, but more so in the vicinity of Athlone, Carrick-on-Shannon, Coleraine, Enniskillen and Limerick. Masters are reminded to proceed at slow speed and especially to reduce their wash to a minimum when passing these craft as they can be easily upset and swamped due to their very low freeboard and always be prepared to give way in any given traffic situation.

Canoeing
Canoeing is an adventure sport and participants are strongly recommended to seek the advice of the sport’s governing bodies i.e Canoeing Ireland and the Canoe Association of Northern Ireland, before venturing onto the navigations.
Persons in charge of canoes are reminded of the inherent danger to these craft associated with operating close to weirs, sluice gates, locks and other infrastructure particularly when rivers are in flood and large volumes of water are moving through the navigations due to general flood conditions or very heavy localised precipitation e.g. turbulent and broken water, stopper waves. Shooting weirs is prohibited without prior permission of Waterways Ireland.
Canoeists should check with lockkeepers prior entering a lock to ensure passage is done in a safe manner. Portage is required at all unmanned locks.

Canoe Trail Network – „Blueways“
Masters of powered craft are reminded that a canoe trail network is being developed across all navigations and to expect more organised canoeing along these trails necessitating slow speed and minimum wash when encountering canoeists, rowing boats etc
Rockingham and Drummans Island Canals – Lough Key
Rockingham and Drummans Island Canals on Lough Key are accessible by non-powered craft only, eg canoes, kayaks, rowing boats.

Fast Powerboats and Personal Watercraft (Jet Skis)
Masters of Fast Powerboats (speed greater than 17kts) and Personal Watercraft (i.e.Jet Skis) are reminded of the inherent dangers associated with high speed on the water and especially in the confines of small bays and narrow sections of the navigations. Keeping a proper look-out, making early alterations to course and /or reducing speed will avoid conflict with slower vessels using the navigation. Personal Watercraft are not permitted to be used on the canals.

Towing Waterskiers, Wakeboarders, Doughnuts etc
Masters of vessels engaged in any of these activities are reminded of the manoeuvring constraints imposed upon their vessel by the tow and of the added responsibilities that they have to the person(s) being towed. These activities should be conducted in areas which are clear of conflicting traffic. It is highly recommended that a person additional to the master be carried to act as a “look-out” to keep the tow under observation at all times.

Prohibition on Swimming
Swimming in the navigable channel, particularly at bridges, is dangerous and is prohibited due to the risk of being run over by a vessel underway in the navigation.

Age Restrictions on operating of powered craft
In the Republic of Ireland, Statutory Instrument 921 of 2005 provides the legal requirements regarding the minimum age for operating of powered craft. The Statutory Instrument contains the following requirements:

    • The master or owner of a personal watercraft or a fast power craft shall take all reasonable steps to ensure that a person who has not attained the age of 16 years does not operate or control the craft.
    • The master or owner of a pleasure craft powered by an engine with a rating of more than 5 horse power or 3.7 kilowatts shall take all reasonable steps to ensure that a person who has not attained the age of 12 years does not operate or control the craft.

Lifejackets and Personal Flotation Devices (PFD’s)
Lifejackets and PFD’s are the single most important items of personal protective equipment to be used on a vessel and should be worn especially when the vessel is being manoeuvred such as entering / departing a lock, anchoring, coming alongside or departing a jetty or quayside.
In the Republic of Ireland, Statutory Instrument 921 of 2005 provides the legal requirements regarding the wearing of Personal Flotation Devices. The Statutory Instrument contains the following requirements:

    • The master or owner of a pleasure craft (other than a personal watercraft) shall ensure, that there are, at all times on board the craft, sufficient suitable personal flotation devices for each person on board.
    • A person on a pleasure craft (other than a personal watercraft) of less than 7 metres length overall shall wear a suitable personal flotation device while on board an open craft or while on the deck of decked craft, other than when the craft is made fast to the shore or at anchor.
    • The master or owner of a pleasure craft (other than a personal watercraft) shall take all reasonable steps to ensure that a person who has not attained the age of 16 years complies with paragraph above.
    • The master or owner of a pleasure craft (other than a personal watercraft), shall take all reasonable steps to ensure that a person who has not attained the age of 16 years wears a suitable personal flotation device while on board an open craft or while on the deck of a decked craft other than when it is made fast to the shore or at anchor.
    • The master or owner of a pleasure craft (other than a personal watercraft) shall take all reasonable steps to ensure that a person wears a suitable personal flotation device, at all times while – (a) being towed by the craft, (b) on board a vessel or object of any kind which is being towed by the craft.

Further information is available at: http://www.irishstatutebook.ie/eli/2005/si/921/made/en/print

Firing Range Danger Area – Lough Ree
The attention of mariners is drawn to the Irish Defence Forces Firing Range situated in the vicinity of buoys No’s 2 and 3, on Lough Ree on the Shannon Navigation. This range is used regularly for live firing exercises, throughout the year, all boats and vessels should stay clear of the area marked with yellow buoys showing a yellow „X“ topmark and displaying the word „Danger“.

Shannon Navigation, Portumna Swing Bridge Tolls
No attempt should be made by Masters’ of vessels to pay the bridge toll while making way through the bridge opening. Payment will only be taken by the Collector from Masters when they are secured alongside the jetties north and south of the bridge.

Navigating from Killaloe to Limerick on the Shannon Navigation
The navigation from Killaloe to Limerick involves passage through Ardnacrusha locks, the associated headrace and tailrace and the Abbey River into Limerick City. Careful passage planning is required to undertake this voyage. Considerations include: lock passage at Ardnacrusha, water flow in the navigation, airdraft under bridges on Abbey River in Limerick, state of tide in Limerick
Users are advised to contact the ESB Ardnacrusha hydroelectric power station (00353 (0)87 9970131) 48 hours in advance of commencing their journey to book passage through the locks at Ardnacrusha. It is NOT advised to undertake a voyage if more than one turbine is operating (20MW), due to the increased velocity of flow in the navigation channel, which can be dangerous. To ascertain automatically in real time how many turbines are running, users can phone +353 (0)87 6477229.
For safety reasons the ESB has advised that only powered craft with a capacity in excess of 5 knots are allowed to enter Ardnacrusha Headrace and Tailrace Canals.
Passage through Sarsfield Lock should be booked on +353-87-7972998, on the day prior to travel and it should be noted also that transit is not possible two hours either side of low water.
A Hydrographic survey in 2020 of the navigation channel revealed that the approach from Shannon Bridge to Sarsfield Lock and the Dock area has silted up. Masters of vessels and water users are advised to navigate to the Lock from Shannon bridge on a rising tide one or two hours before High Tide.

Lower Bann Navigation
The attention of all users is drawn to the “Users Code for the Lower Bann”, in particular to that section covering “Flow in the River” outlining the dangers for users both on the banks and in the navigation, associated with high flow rates when the river is in spate. Canoeists should consult and carry a copy of the “Lower Bann Canoe Trail” guide issued by the Canoe Association of Northern Ireland. Users should also contact the DfI Rivers Coleraine, who is responsible for regulating the flow rates on the river, for advisory information on the flow rates to be expected on any given day. DfI Rivers Coleraine. Tel: 0044 28 7034 2357
Email: rivers.coleraine@infrastructure-ni.gov.uk

Lower Bann Navigation – Newferry – No wake zone
A No Wake Zone exists on the Lower Bann Navigation at Newferry. Masters of vessels are requested to proceed at a slow speed and create no wake while passing the jetties and slipways at Newferry.

Overhead Power Lines (OHPL) and Air draft
All Masters must be aware of the dangers associated with overhead power lines, in particular sailing vessels and workboats with cranes or large air drafts. Voyage planning is a necessity in order to identify the location of overhead lines crossing the navigation.
Overhead power line heights on the River Shannon are maintained at 12.6metres (40 feet) from Normal Summer level for that section of navigation, masters of vessels with a large air draft should proceed with caution and make additional allowances when water levels are high.
If a vessel or its equipment comes into contact with an OHPL the operator should NOT attempt to move the vessel or equipment. The conductor may still be alive or re-energise automatically. Maintain a safe distance and prevent third parties from approaching due to risk of arcing. Contact the emergency services for assistance.
Anglers are also reminded that a minimum ground distance of 30 metres should be maintained from overhead power lines when using a rod and line.

Submarine Cables and Pipes
Masters of vessels are reminded not to anchor their vessels in the vicinity of submarine cables or pipes in case they foul their anchor or damage the cables or pipes. Look to the river banks for signage indicating their presence.

Water Levels – Precautions

Low Water Levels:
When water levels fall below normal summer levels masters should be aware of:

Navigation
To reduce the risk of grounding masters should navigate on or near the centreline of the channel, avoid short cutting in dog-legged channels and navigating too close to navigation markers.
Proceeding at a slow speed will also reduce “squat” effect i.e. where the vessel tends to sit lower in the water as a consequence of higher speed.

Slipways
Reduced slipway length available under the water surface and the possibility of launching trailers dropping off the end of the concrete apron.
More slipway surface susceptible to weed growth requiring care while engaged in launching boats, from slipping and sliding on the slope. Note also that launching vehicles may not be able to get sufficient traction on the slipway once the craft is launched to get up the incline.

Bank Erosion
Very dry riverbanks are more susceptible to erosion from vessel wash.

Lock Share.
Maximising on the number of vessels in a lock will ensure that the total volume of water moving downstream is decreased. Lock cycles should be used for vessels travelling each way.

High Water Levels:
When water levels rise above normal summer level masters should be aware of:

Navigation
Navigation marks will have reduced height above the water level or may disappear underwater altogether making the navigable channel difficult to discern.

In narrow sections of the navigations water levels will tend to rise more quickly than in main streams and air draft at bridges will likewise be reduced.

There will also be increased flow rates particularly in the vicinity of navigation infrastructure such as bridges, weirs, locks etc where extra care in manoeuvring vessels will be required.

Harbours and Jetties
Due care is required in harbours and at slipways when levels are at or near the same level as the harbour walkways‘ as the edge will be difficult to discern especially in reduced light conditions. It is advised that Personal Flotation Devices be worn if tending to craft in a harbour in these conditions.

Slipways
Slipways should only be used for the purpose of launching and recovering of water craft or other objects from the water. Before using a slipway it should be examined to ensure that the surface has sufficient traction / grip for the intended purpose such as launching a craft from a trailer using a vehicle, that there is sufficient depth of water on the slipway to float the craft off the trailer before the concrete apron ends and that the wheels of the trailer do not drop off the edge of the slipway. That life-saving appliances are available in the vicinity, that the vehicle is roadworthy and capable of coping with the weight of the trailer and boat on the incline. It is recommended that slipway operations are conducted by two persons.

Caution to be Used in Reliance upon Aids to Navigation
The aids to navigation depicted on the navigation guides comprise a system of fixed and floating aids to navigation. Prudent mariners will not rely solely on any single aid to navigation, particularly a floating aid to navigation. With respect to buoys, the buoy symbol is used to indicate the approximate position of the buoy body and the ground tackle which secures it to the lake or river bed. The approximate position is used because of the practical limitations in positioning and maintaining buoys in precise geographical locations. These limitations include, but are not limited to, prevailing atmospheric and lake/river conditions, the slope of and the material making up the lake/river bed, the fact that the buoys are moored to varying lengths of chain, and the fact that the buoy body and/or ground tackle positions are not under continuous surveillance. Due to the forces of nature, the position of the buoy body can be expected to shift inside and outside the charted symbol.
Buoys and perches are also moved out of position or pulled over by those mariners who use them to moor up to instead of anchoring. To this end, mariners should always monitor their passage by relating buoy/perch positions with the published navigation guide. Furthermore, a vessel attempting to pass close by always risks collision with a yawing buoy or with the obstruction that the buoy or beacon / perch marks.
Masters of Vessels are requested to use the most up to date Navigation guides when navigating on the Inland Waterways.

P Harkin, Inspector of Navigation, Waterways Ireland, 03 Jan 2024

SPEZIAL MARINE NOTICE, Nr. 1 von 2024
Allgemeine Informationen zur Benutzung der Wasserstraßen von Waterways Ireland
Kapitänen und Eignern wird dringend empfohlen, die Website von Waterways Ireland unter www.waterwaysireland.org zu besuchen, um allgemeine Informationen über die Wasserstraßen und insbesondere den Abschnitt „Marine Notices“ zu erhalten, der aktuelle betriebliche Informationen über die einzelnen Schifffahrtswege enthält, wie z. B. laufende Arbeiten, Durchfahrtsbeschränkungen usw.

Sicherheit auf dem Wasser.
Allen Nutzern der Schifffahrtswege wird nachdrücklich empfohlen, sich über die Sicherheit auf dem Wasser zu informieren, unabhängig davon, welcher Tätigkeit sie nachgehen, und die von den verschiedenen Dachverbänden und von der Kommission angebotenen Ratschläge zu lesen:
Dept. of Transport, Irland: www.gov.ie/transport und
https://www.gov.ie/en/publication/66ff7e-safe-operation-of-recreational-craft/
Maritime and Coastguard Agency, Vereinigtes Königreich,
https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency
Die RNLI –
https://rnli.org/safety
Water Safety Ireland – https://watersafety.ie/
– für Informationen über die Verhinderung des Ertrinkens und die Sicherheit im Wasser.

Registrierung von Schiffen
Alle Schiffe, die die Shannon Navigation, einschließlich der Shannon-Erne Waterways und des Erne Systems, benutzen, müssen bei Waterways Ireland registriert sein. Nur offene Boote ohne Deck mit einer Motorleistung von 15 PS oder weniger auf der Shannon Navigation und Boote mit einer Motorleistung von 10 PS oder weniger auf dem Erne System sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Die Registrierung ist kostenlos.

Die Anmeldung von Booten sollte online erfolgen unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/craft-registration

Genehmigungen für die Benutzung des Grand und Royal Canals und der Barrow Navigation
Alle Schiffe, die die Grand and Royal Canals und die Barrow Navigation benutzen, müssen eine gültige Genehmigung vorweisen können, d. h. eine kombinierte Anlege- und Durchfahrtsgenehmigung (€ 126) und eine erweiterte Anlegegenehmigung (€ 152), wenn sie nicht beabsichtigen, alle fünf Tage zu fahren. Die Anträge auf Erlaubnis sind online auszufüllen unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/canal-permits

Durchfahrt auf dem Royal und Grand Canal – Gebiet Dublin
Für die Durchfahrt durch die Schleusen östlich von Schleuse 12 in/aus Dublin auf dem Royal oder Grand Canal werden die Kapitäne gebeten, sich vor der Durchfahrt mit dem Waterways Ireland Eastern Regional Office (M-F 9.30-16.30pm) unter Tel. +353(0)1 868 0148 oder per E-Mail an dublincanals@waterwaysireland.org in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Vorkehrungen für die Schleusenaufsicht zu treffen.
Auf dem Canal Grande sollten die Kapitäne mindestens zwei Tage vor der geplanten Durchfahrt benachrichtigt werden und beachten, dass mit Ausnahme von vorher vereinbarten Veranstaltungen maximal zwei Boote pro Tag durch die Schleusen fahren, entweder in Richtung Osten oder Westen.
Fahrten in die oder aus der Stadt werden nach vorheriger Absprache als eine einzige Fahrt an einem Tag organisiert. Bootsfahrern wird die Fahrt durch das System erleichtert, wenn ihre Durchfahrt von Waterways Ireland als sicher eingestuft wird und sie im Besitz einer gültigen Genehmigung für das Anlegen und die Durchfahrt sind.

Newcomen Hebebrücke
Auf dem Royal Canal muss die Brückendurchfahrt (Newcomen Lifting Bridge) zwei Wochen im Voraus angekündigt werden, und es wird dann auch eine Schleusenhilfe organisiert. Für einen Brückenhub sind mindestens 2 Boote erforderlich.
Waterways Ireland Eastern Regional Office (Tel: +353(0)1 868 0148 oder dublincanals@waterwaysireland.org ) ist die Kontaktstelle für den Brückenhub.
Um die oben genannten Zeiten für die geplanten Anhebungen einzuhalten, wird eine Höchstzahl von Booten zugelassen (16 für die Anhebungen an Samstagen/Sonntagen und 8 für die Anhebungen an Wochentagen). Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Am Tag des Aufzugs müssen Bootsfahrer und Passagiere die Anweisungen der Mitarbeiter von Waterways Ireland bezüglich der Reihenfolge der Durchfahrt unter der Brücke und durch die Schleuse 1 befolgen und innerhalb der gekennzeichneten Bereiche bleiben.

Veranstaltungen auf den Wasserstraßen
Alle organisierten Veranstaltungen, die auf den Wasserstraßen stattfinden, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Waterways Ireland. Dies ist ein zwölfwöchiges Verfahren, und den Antragsformularen müssen eine entsprechende Versicherung, eine unterzeichnete Haftungsfreistellung und eine Risikobewertung beigefügt werden. Der Antrag sollte auf der Veranstaltungsseite von Waterways Ireland ausgefüllt werden unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/event-approval

Zeitliche Beschränkungen für das Anlegen in öffentlichen Häfen
Auf dem Shannon Navigation und dem Shannon-Erne Waterway dürfen Schiffe fünf aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt sieben Tage in einem Monat in öffentlichen Häfen festmachen.
Im Erne-System darf kein Schiff mehr als 48 Stunden an einem öffentlichen Liegeplatz anlegen, ohne dass innerhalb dieses Zeitraums eine vierstündige Pause eingelegt wird, und zwar ganzjährig.

Winterliegeplätze auf dem Shannon Navigation und Shannon Erne Waterway
Winterliegeplätze können von Schiffseigentümern in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März nach vorheriger Absprache und gegen Zahlung einer Gebühr von 63,50 € pro Boot in Anspruch genommen werden. Boote, die den Winterliegeplatz nicht in Anspruch nehmen, müssen weiterhin die „5-Tage-Regel“ einhalten. Anträge für Winterliegeplätze sind online auszufüllen unter: https://www.waterwaysireland.org/online-services/winter-moorings-booking

Eigentümer sollten wissen, dass die Strom- und Wasserversorgung an öffentlichen Liegeplätzen in den Wintermonaten unterbrochen ist. Dies dient dem Schutz vor Frostschäden, der Senkung der Betriebskosten und der Minimierung des Wartungsbedarfs in den Wintermonaten.
Den Schiffseignern wird empfohlen, den Strom auf den Strompollern bis zum Abschaltdatum nur in geringem Umfang im Voraus zu kaufen. Das auf den Pollern vorhandene Stromguthaben kann nach dem Datum der Winterabschaltung nicht mehr zurückgefordert werden. Beide Dienste werden vor dem Beginn der nächsten Bootssaison wieder in Betrieb genommen.

Chipkarten
Die Smart Cards von Waterways Ireland werden für die Bedienung der Schleusen am Shannon Erne Waterway, für den Zugang zu den Serviceblöcken, für die Nutzung der Pumpstationen entlang der Schifffahrtswege und für die Nutzung der elektrischen Energie an den Waterways Ireland-Anlegern verwendet.

Anlegen in öffentlichen Häfen

Die Kapitäne werden an Folgendes erinnert:

    • Rüsten Sie Ihr Schiff mit Festmacherleinen von angemessener Länge und Stärke aus und befestigen Sie Ihr Boot nur an den dafür vorgesehenen Festmacherpollern und Klampen.
    • Vergewissern Sie sich, dass Festmacherleinen, Elektrokabel und Frischwasserschläuche auf öffentlichen Anlegestellen keine Stolperfallen für andere Benutzer darstellen.
    • Führen Sie ausreichend Fender mit, um Schäden an Ihrem eigenen Schiff, an anderen Schiffen und am Eigentum von WI zu vermeiden.
    • Lassen Sie genügend Abstand zwischen Ihrem Schiff und dem vorausfahrenden Schiff (ca. 1 m) für Brandschutzzwecke und/oder um jemanden aus dem Wasser zu bergen.
    • Legen Sie nicht mehr als zwei Schiffe nebeneinander an und sorgen Sie dafür, dass es jederzeit einen sicheren Zugang/Ausstieg zwischen den Schiffen und in den Hafen selbst gibt.
    • Legen Sie nicht so an, dass die Benutzung der Sicherheitsleitern, Slipanlagen oder Auspumpstationen des Hafens verhindert wird.
    • Lassen Sie nicht zu, dass der Bug Ihres Schiffes über den Steg eines schwimmenden Liegeplatzes hinausragt und damit eine Gefahr für andere durch einen überhängenden Anker oder eine Bugfenderung darstellt.
    • Tiere dürfen zu keiner Zeit frei herumlaufen oder sich verirren.
    • Hafen- und Steganlagen wie Geländer, Stromsäulen, Frischwasserzapfstellen, Lichtmasten, Sicherheitspoller, Leitern usw. sind nicht für das Anlegen von Booten ausgelegt, sie halten der Belastung durch ein Schiff nicht stand und werden beschädigt.
    • In Carrybridge am Erne System ist es den Kapitänen von Schiffen nicht gestattet, das Heck zum Anlegen zu benutzen. Die Kapitäne von Schiffen müssen die Festmacherfinger zum Festmachen von Schiffen und zum Ein- und Ausschiffen von Schiffen benutzen.

Liegeplätze für Fahrgastschiffe
Kapitäne von Schiffen sollten nicht an Liegeplätzen für Fahrgastschiffe anlegen, wenn eine Ankunft unmittelbar bevorsteht. Fahrgastschiffe, die auf den Schifffahrtswegen verkehren, nehmen die Liegeplätze im Allgemeinen nur zum Ein- und Ausschiffen von Fahrgästen in Anspruch und bleiben nur selten für längere Zeit oder über Nacht an den Liegeplätzen.

Schleuseneinlaufstege
Einlaufstege an den Schleusentoren stromaufwärts und stromabwärts der Schleusenkammern sind ausschließlich für Schiffe bestimmt, die auf die Benutzung der Schleuse warten, und sollten nicht zum dauerhaften Anlegen genutzt werden.

Schiffswelle
Das Kielwasser eines Schiffes, d. h. die Welle, die durch die Fahrt des Bootes durch das Wasser erzeugt wird, kann je nach Rumpfform und Motorleistung des Schiffes manchmal groß, stark und zerstörerisch sein. Dieses Kielwasser kann für andere Verkehrsteilnehmer schädlich sein, wenn es auf deren Boote trifft oder das Ufer überschwemmt. Die Schiffsführer werden gebeten, häufig nach hinten zu schauen und die Auswirkungen ihres Kielwassers zu überprüfen, insbesondere beim Passieren von festgemachten Schiffen, bei der Einfahrt in Häfen und bei der Annäherung an Anlegestellen, und auf Personen zu achten, die anderen Aktivitäten wie dem Angeln am Flussufer nachgehen.

Geschwindigkeitsbeschränkung
Ein Schiff oder Boot darf auf dem Shannon Navigation nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 km/h fahren, wenn es sich in einem Abstand von weniger als 200 Metern von einer Brücke, einem Kai, einem Steg oder einer Anlegestelle befindet, wenn es sich in einem Hafen oder Kanal befindet oder wenn es in einem Abstand von weniger als 100 Metern an einem vertäuten Schiff oder Boot vorbeifährt.
Schiffe, die die Shannon-Erne-Wasserstraße befahren, sollten die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h beachten, die auf der Wasserstraße gilt. Dies ist notwendig, um Schäden an den Ufern zu vermeiden, die durch die übermäßige Abschwemmung von Schiffen verursacht werden.

Schiffe, die das Erne-System befahren, sollten die gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 5kt / 6mph / 10kph einhalten.

Ein Fahrzeug auf dem Royal und Grand Canal darf nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km pro Stunde gefahren werden.

Ein Fahrzeug auf der Barrow Navigation darf nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 11 km pro Stunde fahren, es sei denn, dies ist für eine sichere Navigation bei schneller Strömung erforderlich.

Ufererosion
Enge Abschnitte aller Schifffahrtswege sind besonders anfällig für Ufererosion, da einige Fahrzeuge große Mengen an Schwemmgut erzeugen. Die Kapitäne werden gebeten, wachsam zu sein und ihre Geschwindigkeit auf eine Geschwindigkeit zu reduzieren, die ausreicht, um das Ruder zu halten, wenn sie beobachten, dass der Schwall ihres Schiffes die Ufer überschwemmt.

Ungewöhnliche Aktivitäten auf dem Wasser
Von Zeit zu Zeit kann es zu Begegnungen mit ungewöhnlichen Wasserfahrzeugen kommen, wie z. B. Luftkissenfahrzeugen oder Amphibienflugzeugen/Wasserflugzeugen. Die Kapitäne solcher Fahrzeuge werden daran erinnert, die normalen „Verkehrsregeln“ anzuwenden, wenn sie auf dem Wasser auf konventionelle Fahrzeuge treffen, und im Interesse der Sicherheit zusätzlichen Raum zum Manövrieren zu lassen.

Seglerische Aktivitäten
Von Ende Juni bis August sind in der Umgebung von Lough Derg, Lough Ree und Lower Lough Erne zahlreiche Segeljollen unterwegs. Die Segelkurse sind durch gelbe Bojen gekennzeichnet, die den jeweiligen Wetterbedingungen angepasst sind. Schiffe sollten mit langsamer Geschwindigkeit und mit der gebotenen Vorsicht fahren und die Navigationsregeln beachten, wenn sie diese Flotten passieren, da viele der Teilnehmer Nachwuchssegler in der Ausbildung sind.

Rudern
Auf allen Streckenabschnitten, insbesondere aber in der Nähe von Athlone, Carrick-on-Shannon, Coleraine, Enniskillen und Limerick, ist mit Kanus und Ruderbooten zu rechnen. Die Kapitäne werden daran erinnert, mit langsamer Geschwindigkeit zu fahren und vor allem ihre Waschanlage auf ein Minimum zu reduzieren, wenn sie diese Boote passieren, da sie aufgrund ihres sehr geringen Freibords leicht umkippen und überflutet werden können, und immer bereit zu sein, in jeder Verkehrssituation auszuweichen.

Kanusport
Kanufahren ist eine Abenteuersportart, und den Teilnehmern wird dringend empfohlen, sich vor dem Befahren der Gewässer von den Dachverbänden dieser Sportart beraten zu lassen, d. h. von Canoeing Ireland und der Canoe Association of Northern Ireland.
Personen, die für Kanus verantwortlich sind, werden darauf hingewiesen, dass das Befahren von Wehren, Schleusentoren, Schleusen und anderen Infrastruktureinrichtungen eine Gefahr für diese Boote darstellt, insbesondere dann, wenn die Flüsse Hochwasser führen und große Wassermassen durch die Schifffahrtswege fließen, z. B. bei allgemeinem Hochwasser oder sehr starken lokalen Niederschlägen, wie z. B. aufgewühltes und gebrochenes Wasser, Stopperwellen. Das Schießen auf Wehre ist ohne vorherige Genehmigung von Waterways Ireland verboten.
Kanufahrer sollten sich bei den Schleusenwärtern erkundigen, bevor sie in eine Schleuse einfahren, um sicherzustellen, dass die Durchfahrt auf sichere Weise erfolgt. Bei allen unbemannten Schleusen ist eine Portage erforderlich.

Kanuwanderwegenetz – „Blueways“
Die Führer von Motorbooten werden darauf hingewiesen, dass auf allen Schifffahrtswegen ein Kanuwanderwegenetz entwickelt wird und dass auf diesen Wegen mehr organisierter Kanusport betrieben wird, der bei Begegnungen mit Kanufahrern, Ruderbooten usw. eine langsame Geschwindigkeit und ein Minimum an Abwaschung erfordert.

Kanäle von Rockingham und Drummans Island – Lough Key
Die Rockingham und Drummans Island Canals auf Lough Key sind nur für nicht motorisierte Boote zugänglich, z.B. Kanus, Kajaks, Ruderboote.

Schnelle Motorboote und Wassermotorräder (Jet Skis)
Die Führer von schnellen Motorbooten (mit einer Geschwindigkeit von mehr als 17 Knoten) und Wassermotorrädern (z.B. Jet Skis) werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit einer hohen Geschwindigkeit auf dem Wasser verbunden sind, insbesondere in den kleinen Buchten und engen Abschnitten der Kanäle. Wenn Sie gut aufpassen, den Kurs rechtzeitig ändern und/oder die Geschwindigkeit reduzieren, vermeiden Sie Konflikte mit langsameren Schiffen, die die Schifffahrt nutzen. Die Benutzung von Wassermotorrädern ist auf den Kanälen nicht gestattet.

Schleppen von Wasserskifahrern, Wakeboardern, Donuts usw.
Die Kapitäne von Schiffen, die an diesen Aktivitäten beteiligt sind, werden darauf hingewiesen, dass ihr Schiff durch das Abschleppen manövrierunfähig wird und dass sie eine zusätzliche Verantwortung gegenüber den geschleppten Personen haben. Diese Aktivitäten sollten in Bereichen durchgeführt werden, die frei von kollidierendem Verkehr sind. Es wird dringend empfohlen, zusätzlich zum Kapitän eine Person mitzunehmen, die als „Ausguck“ fungiert, um den Schleppvorgang jederzeit zu beobachten.

Verbot des Schwimmens
Das Schwimmen in der Fahrrinne, insbesondere an Brücken, ist gefährlich und wegen der Gefahr, von einem fahrenden Schiff überfahren zu werden, verboten.

Altersbeschränkungen für den Betrieb von Motorbooten
In der Republik Irland ist das Mindestalter für das Führen von Motorbooten durch das Statutory Instrument 921 von 2005 gesetzlich geregelt. Das Statutory Instrument enthält die folgenden Anforderungen:

    • Der Kapitän oder Eigner eines Wasserskooters oder eines schnellen Motorbootes hat alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, das Boot nicht bedient oder steuert.
    • Der Kapitän oder Eigentümer eines Sportbootes, das von einem Motor mit einer Leistung von mehr als 5 PS oder 3,7 Kilowatt angetrieben wird, muss alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass eine Person, die das Alter von 12 Jahren noch nicht erreicht hat, das Boot nicht führt oder steuert.

Schwimmwesten und persönliche Schwimmhilfen (PFDs)
Schwimmwesten und Schwimmhilfen sind die wichtigsten persönlichen Schutzausrüstungen auf einem Schiff und sollten vor allem dann getragen werden, wenn das Schiff manövriert wird, z. B. beim Einfahren in eine Schleuse oder beim Verlassen einer Schleuse, beim Ankern, beim Anlegen oder beim Verlassen eines Stegs oder Kais.

In der Republik Irland regelt das Statutory Instrument 921 aus dem Jahr 2005 die gesetzlichen Anforderungen an das Tragen von persönlichen Schwimmhilfen. Das Statutory Instrument enthält die folgenden Anforderungen:

    • er Kapitän oder Eigner eines Sportbootes (mit Ausnahme von Wassermotorrädern) muss sicherstellen, dass sich zu jeder Zeit an Bord des Bootes genügend geeignete persönliche Schwimmhilfen für jede Person an Bord befinden.
    • Eine Person auf einem Sportboot (außer einem Wasserskooter) mit einer Länge über alles von weniger als 7 m muss ein geeignetes persönliches Schwimmgerät tragen, wenn sie sich an Bord eines offenen Fahrzeugs oder auf dem Deck eines gedeckten Fahrzeugs befindet, es sei denn, das Fahrzeug ist am Ufer festgemacht oder liegt vor Anker.
    • Der Kapitän oder Eigner eines Sportbootes (mit Ausnahme von Wasserskootern) hat alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Person, die das 16.
    • Der Kapitän oder Eigner eines Sportfahrzeugs (ausgenommen Wasserskooter) trifft alle zumutbaren Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein geeignetes persönliches Schwimmgerät trägt, wenn sie sich an Bord eines offenen Fahrzeugs oder auf dem Deck eines gedeckten Fahrzeugs befindet, es sei denn, es ist am Ufer festgemacht oder liegt vor Anker.
    • Der Kapitän oder Eigner eines Sportbootes (mit Ausnahme von Wasserskootern) hat alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass eine Person jederzeit ein geeignetes persönliches Schwimmgerät trägt, wenn sie – a) von dem Boot gezogen wird, b) sich an Bord eines Schiffes oder Gegenstandes jeglicher Art befindet, der von dem Boot gezogen wird.Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.irishstatutebook.ie/eli/2005/si/921/made/en/print

Gefahrenzone Schießplatz – Lough Ree
Seeleute werden auf den Schießplatz der irischen Verteidigungskräfte aufmerksam gemacht, der sich in der Nähe der Bojen Nr. 2 und 3 am Lough Ree auf der Shannon Navigation befindet. Dieser Schießplatz wird das ganze Jahr über regelmäßig für Schießübungen genutzt. Alle Boote und Schiffe sollten sich von dem Gebiet fernhalten, das durch gelbe Bojen mit einem gelben „X“ und dem Wort „Danger“ gekennzeichnet ist.

Shannon Navigation, Portumna Swing Bridge Mautgebühren
Die Kapitäne von Schiffen sollten nicht versuchen, die Brückenmaut zu bezahlen, während sie durch die Öffnung der Brücke fahren. Die Maut wird nur von den Kapitänen kassiert, wenn sie an den Stegen nördlich und südlich der Brücke festgemacht haben.

Schifffahrt von Killaloe nach Limerick auf der Shannon Navigation
Die Schifffahrt von Killaloe nach Limerick umfasst die Durchfahrt durch die Ardnacrusha-Schleusen, den zugehörigen Ober- und Unterwasserschacht und den Abbey River in Limerick City. Für diese Reise ist eine sorgfältige Planung der Durchfahrt erforderlich. Zu berücksichtigen sind unter anderem: Schleusendurchfahrt in Ardnacrusha, Wasserführung in der Schifffahrt, Luftzug unter den Brücken auf dem Abbey River in Limerick, Gezeitenstand in Limerick
Es wird empfohlen, das ESB-Wasserkraftwerk Ardnacrusha (00353 (0)87 9970131) 48 Stunden vor Antritt der Reise zu kontaktieren, um die Durchfahrt durch die Schleusen von Ardnacrusha zu buchen. Es wird NICHT empfohlen, eine Reise zu unternehmen, wenn mehr als eine Turbine in Betrieb ist (20 MW), da die Strömungsgeschwindigkeit in der Fahrrinne zunimmt und dies gefährlich sein kann. Um automatisch und in Echtzeit zu erfahren, wie viele Turbinen in Betrieb sind, können die Nutzer die Telefonnummer +353 (0)87 6477229 wählen.
Aus Sicherheitsgründen hat das ESB darauf hingewiesen, dass nur Motorboote mit einer Kapazität von mehr als 5 Knoten in den Ardnacrusha Headrace und Tailrace Canal einfahren dürfen.
Die Durchfahrt durch die Sarsfield-Schleuse sollte am Tag vor der Reise unter der Telefonnummer +353-87-7972998 gebucht werden, und es ist zu beachten, dass die Durchfahrt zwei Stunden vor und nach Niedrigwasser nicht möglich ist.
Eine hydrographische Untersuchung der Fahrrinne im Jahr 2020 ergab, dass die Zufahrt von der Shannon-Brücke zur Sarsfield-Schleuse und der Dockbereich verschlammt sind. Schiffsführern und Wassernutzern wird empfohlen, die Schleuse von der Shannon-Brücke aus bei steigender Flut ein oder zwei Stunden vor Hochwasser anzufahren.

Schifffahrt im Lower Bann
Alle Benutzer werden auf den „Users Code for the Lower Bann“ aufmerksam gemacht, insbesondere auf den Abschnitt „Flow in the River“, in dem die Gefahren für die Benutzer sowohl am Ufer als auch in der Schifffahrt beschrieben werden, die mit hohen Durchflussmengen bei Hochwasser verbunden sind. Kanufahrer sollten ein Exemplar des von der Canoe Association of Northern Ireland herausgegebenen Leitfadens „Lower Bann Canoe Trail“ konsultieren und bei sich tragen. Die Benutzer sollten sich auch an das DfI Rivers Coleraine wenden, das für die Regulierung der Durchflussmengen auf dem Fluss zuständig ist, um Informationen über die an einem bestimmten Tag zu erwartenden Durchflussmengen zu erhalten.
DfI Rivers Coleraine. Tel: 0044 28 7034 2357 E-Mail:
rivers.coleraine@infrastructure-ni.gov.uk

Lower Bann Navigation – Newferry – No Wake Zone
Auf der Lower Bann Navigation bei Newferry gibt es eine „No Wake Zone“. Die Kapitäne von Schiffen werden gebeten, mit langsamer Geschwindigkeit zu fahren und beim Passieren der Anlegestellen und Slipanlagen in Newferry kein Kielwasser zu erzeugen.

Freileitungen (OHPL) und Air Draft
Alle Kapitäne müssen sich der Gefahren bewusst sein, die von Freileitungen ausgehen, insbesondere Segelschiffe und Arbeitsschiffe mit Kränen oder großem Tiefgang. Die Reiseplanung ist eine Notwendigkeit, um die Lage von Freileitungen, die die Schifffahrt kreuzen, zu ermitteln.
Die Höhe der Freileitungen auf dem Shannon beträgt 12,6 Meter (40 Fuß) über dem normalen Sommerwasserstand für diesen Schifffahrtsabschnitt. Die Kapitäne von Schiffen mit großem Tiefgang sollten vorsichtig vorgehen und bei hohem Wasserstand zusätzliche Vorkehrungen treffen.
Wenn ein Schiff oder seine Ausrüstung mit einem OHPL in Berührung kommt, sollte der Betreiber NICHT versuchen, das Schiff oder die Ausrüstung zu bewegen. Der Leiter kann noch leben oder sich automatisch wieder einschalten. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein und hindern Sie Dritte daran, sich zu nähern, da die Gefahr eines Lichtbogens besteht. Wenden Sie sich an die Notdienste.

Angler werden außerdem daran erinnert, dass bei der Verwendung von Angelruten und -leinen ein Mindestabstand von 30 Metern zu Freileitungen eingehalten werden sollte.

Unterwasser-Kabel und -Rohre
Schiffskapitäne werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Schiffe nicht in der Nähe von Unterseekabeln oder -rohren ankern sollten, da sie sonst ihren Anker verlegen oder die Kabel oder Rohre beschädigen könnten. Achten Sie an den Ufern auf Schilder, die auf ihre Anwesenheit hinweisen.

Wasserstände – Vorsichtsmaßnahmen

Niedriger Wasserstand:
Wenn der Wasserstand unter das normale Sommerniveau sinkt, sollten die Kapitäne darauf achten:
Navigation
Um das Risiko einer Grundberührung zu verringern, sollten die Schiffsführer auf oder nahe der Mittellinie des Fahrwassers navigieren und Abkürzungen in Fahrwassern mit hundeartigen Beinen und zu nahe an den Fahrwassermarken vermeiden.
Eine langsame Fahrt verringert auch den „Squat“-Effekt, d. h. die Tendenz des Schiffes, aufgrund der höheren Geschwindigkeit tiefer im Wasser zu liegen.

Slipanlagen
Geringere Länge der Slipanlage unter der Wasseroberfläche und die Möglichkeit, Anhänger zu starten, die vom Ende des Betonvorfelds herunterfallen.
Die Slipanlage ist anfälliger für Unkrautbewuchs, so dass beim Zuwasserlassen von Booten Vorsicht geboten ist, um ein Ausrutschen auf der Böschung zu vermeiden. Es ist auch zu beachten, dass die zu Wasser gelassenen Fahrzeuge möglicherweise keine ausreichende Traktion auf der Helling haben, wenn das Boot zu Wasser gelassen wurde, um die Steigung zu überwinden.

Ufererosion
Sehr trockene Flussufer sind anfälliger für Erosion durch Abschwemmung von Booten.

Schleusenanteil.
Die Maximierung der Anzahl von Schiffen in einer Schleuse sorgt dafür, dass das Gesamtvolumen des flussabwärts fließenden Wassers verringert wird. Schleusenzyklen sollten für Schiffe genutzt werden, die in beide Richtungen fahren.

Hohe Wasserstände:
Wenn der Wasserstand über das normale Sommerniveau ansteigt, sollten die Schiffsführer dies beachten:
Navigation
Die Schifffahrtszeichen haben dann eine geringere Höhe über dem Wasserspiegel oder verschwinden ganz unter Wasser, so dass die Fahrrinne nur noch schwer zu erkennen ist.
In schmalen Abschnitten der Schifffahrtswege steigen die Wasserstände tendenziell schneller als in den Hauptströmen, und der Luftzug an Brücken wird ebenfalls verringert.
Auch die Strömungsgeschwindigkeiten werden zunehmen, insbesondere in der Nähe von Schifffahrtseinrichtungen wie Brücken, Wehren, Schleusen usw., wo besondere Vorsicht beim Manövrieren von Schiffen geboten ist.

Häfen und Anlegestellen
In Häfen und an Landungsbrücken ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Pegel auf oder nahe der Höhe der Hafenstege liegt, da die Kante insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen schwer zu erkennen ist. Es wird empfohlen, persönliche Schwimmhilfen zu tragen, wenn man sich unter diesen Bedingungen in einem Hafen um sein Boot kümmert.

Slipanlagen
Slipanlagen dürfen nur zum Aussetzen und Einholen von Wasserfahrzeugen oder anderen Gegenständen aus dem Wasser benutzt werden. Vor der Benutzung einer Slipanlage sollte geprüft werden, ob die Oberfläche für den beabsichtigten Zweck, z. B. das Zuwasserlassen eines Wasserfahrzeugs von einem Anhänger mit einem Fahrzeug, ausreichend griffig ist, ob die Wassertiefe auf der Slipanlage ausreicht, um das Wasserfahrzeug vor dem Ende der Betonschürze vom Anhänger zu schwimmen, und ob die Räder des Anhängers nicht über den Rand der Slipanlage hinausragen. Dass in der Nähe Rettungsmittel zur Verfügung stehen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und das Gewicht des Anhängers und des Bootes an der Steigung bewältigen kann. Es wird empfohlen, dass der Hellingbetrieb von zwei Personen durchgeführt wird.

Vorsicht bei der Verwendung von Navigationshilfen
Die in den Navigationsführern dargestellten Navigationshilfen umfassen ein System von festen und schwimmenden Navigationshilfen. Umsichtige Seeleute verlassen sich nicht allein auf ein einzelnes Navigationshilfsmittel, insbesondere nicht auf schwimmende Navigationshilfen. Bei Bojen wird das Bojensymbol verwendet, um die ungefähre Position des Bojenkörpers und des Grundgeräts, mit dem er im See- oder Flussbett befestigt ist, anzugeben. Die ungefähre Position wird aufgrund der praktischen Einschränkungen bei der Positionierung und Instandhaltung von Bojen an genauen geografischen Standorten verwendet. Zu diesen Einschränkungen gehören unter anderem die vorherrschenden Witterungs- und See-/Flussbedingungen, das Gefälle und das Material des See-/Flussbetts, die Tatsache, dass die Bojen an unterschiedlich langen Ketten verankert sind, und die Tatsache, dass die Position des Bojenkörpers und/oder des Grundgeräts nicht ständig überwacht wird. Aufgrund der Naturgewalten ist damit zu rechnen, dass sich die Position des Bojenkörpers innerhalb und außerhalb des kartierten Symbols verschiebt.
Bojen und Sitzstangen werden auch von denjenigen Schiffern verschoben oder umgerissen, die sie zum Anlegen benutzen, anstatt zu ankern. Aus diesem Grund sollten Seeleute ihre Durchfahrt stets überwachen, indem sie die Positionen der Bojen/Balken mit dem veröffentlichten Navigationsleitfaden vergleichen. Darüber hinaus riskiert ein Schiff, das versucht, dicht an einer Boje vorbeizufahren, immer eine Kollision mit einer schwankenden Boje oder mit dem Hindernis, das die Boje oder die Bake markiert.
Die Kapitäne von Schiffen werden gebeten, bei der Navigation auf den Binnenwasserstraßen die aktuellsten Navigationsführer zu verwenden.

SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2021

SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2021

General Information on using Waterways Ireland navigations

Waterways Ireland Special Marine Notice 01 of 2021

Click on the photo for the complete text on the Waterways-Ireland website.

P Harkin, Inspector of Navigation, Waterways Ireland, 02 Jan 2021

Und hier die freie Übersetzung des Textes:

Allgemeine Informationen zur Benutzung der Wasserstraßen von Waterways Ireland
Kapitänen und Eignern wird dringend empfohlen, sich auf der Website von Waterways Ireland unter www.waterwaysireland.org über allgemeine Informationen zu den Wasserstraßen zu informieren, insbesondere über den Abschnitt „Marine Notices“, der aktuelle betriebliche Informationen zu den einzelnen Schifffahrtswegen enthält, wie z. B. laufende Arbeiten, Durchfahrtsbeschränkungen usw.

Sicherheit auf dem Wasser.
Allen Nutzern der Schifffahrtswege wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheit auf dem Wasser zu informieren, unabhängig davon, welcher Tätigkeit sie nachgehen, und die Ratschläge der verschiedenen Aufsichtsbehörden und von zu lesen:
Das Dept. of Transport, Tourism and Sport, Irland:
http://www.dttas.ie/maritime/english/code-practice-safe-operation-recreational-craft 
Die Maritime and Coastguard Agency, Großbritannien,
https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency 
Die RNLI –https://www.facebook.com/RNLILoughDerg/ 
Water Safety Ireland –www.iws.ie– für Informationen in Bezug auf Ertrinkungsprävention und Wassersicherheit.

Registrierung von Schiffen
Alle Schiffe, die die Shannon Navigation, die die Shannon-Erne Waterways und das Erne System umfasst, benutzen, müssen bei Waterways Ireland registriert sein. Nur offene Boote ohne Deck mit einer Motorleistung von 15 PS oder weniger auf der Shannon Navigation und Boote mit einer Motorleistung von 10 PS oder weniger auf dem Erne System sind davon ausgenommen. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Bootsregistrierung sollte online ausgefüllt werden unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/craft-registration 

Genehmigungen für die Benutzung des Grand und Royal Canals und der Barrow Navigation
Alle Boote, die die Grand and Royal Canals und die Barrow Navigation benutzen, müssen eine gültige Genehmigung vorweisen können, d.h. eine kombinierte Anlege- und Durchfahrtsgenehmigung (€126) und, wenn Sie nicht beabsichtigen, alle fünf Tage zu fahren, eine erweiterte Anlegegenehmigung (€152). Die Anträge sollten online ausgefüllt werden unter: https://www.waterwaysireland.org/online-services/canal-permits

Durchfahrt auf dem Royal und Grand Canal – Gebiet Dublin
Für die Durchfahrt von Booten durch die Schleusen östlich von Schleuse 12 in/aus Dublin auf dem Royal oder Grand Canal werden die Kapitäne gebeten, sich vor der Durchfahrt mit dem Waterways Ireland Eastern Regional Office (M-F 9.30-16.30 Uhr) unter Tel.: +353(0)1 868 0148 oder per E-Mail an dublincanals@waterwaysireland.org in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Vorkehrungen für die Schleusenhilfe zu treffen.
Auf dem Canal Grande sollten die Kapitäne mindestens zwei Tage vor der geplanten Durchfahrt benachrichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass mit Ausnahme von vorher vereinbarten Veranstaltungen maximal 2 Boote pro Tag durch die Schleusen gefahren werden, entweder in Richtung Osten oder Westen.
Bewegungen in oder aus der Stadt werden nach vorheriger Absprache so organisiert, dass sie als eine einzige Bewegung an einem Tag stattfinden. Bootsfahrern wird die Fahrt durch das System erleichtert, wenn ihre Durchfahrt von Waterways Ireland als sicher eingestuft wird und sie die gültige(n) Genehmigung(en) zum Anlegen und zur Durchfahrt haben.

    • Newcomen Hebebrücke
      Auf dem Royal Canal ist eine zweiwöchige Vorankündigung für die Brückendurchfahrt (Newcomen Lifting Bridge) erforderlich, und es wird dann auch eine Schleusenhilfe organisiert. Es sind mindestens 2 Boote erforderlich, damit ein Brückenhub durchgeführt werden kann.
      Waterways Ireland Eastern Regional Office (Tel: +353(0)1 868 0148 oder dublincanals@waterwaysireland.org ) ist die Kontaktstelle für den Brückenhub.
    • Um die oben angegebenen Zeiten für die geplanten Hebungen einzuhalten, wird eine maximale Anzahl von Booten für die Durchfahrt festgelegt (16 für die Hebungen an Sa/So und 8 für die Hebungen an Wochentagen). Die Priorität wird nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben.
    • Am Tag des Aufzugs müssen Bootsfahrer und Passagiere die Anweisungen der Mitarbeiter von Waterways Ireland bezüglich der Reihenfolge der Durchfahrt unter der Brücke und durch die Schleuse 1 befolgen und innerhalb der gekennzeichneten Bereiche bleiben.

Veranstaltungen auf den Wasserstraßen
Alle organisierten Veranstaltungen, die auf den Wasserstraßen stattfinden, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Waterways Ireland. Dies ist ein zwölfwöchiger Prozess und die Antragsformulare müssen mit der entsprechenden Versicherung, der unterschriebenen Haftungsfreistellung und der Risikobewertung eingereicht werden. Der Antrag sollte auf der Veranstaltungsseite von Waterways Ireland ausgefüllt werden unter:
https://www.waterwaysireland.org/apply/event-approval

Zeitliche Begrenzung des Anlegens in öffentlichen Häfen
Auf dem Shannon Navigation und dem Shannon-Erne Waterway dürfen Schiffe in öffentlichen Häfen für fünf aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt sieben Tage in einem Monat anlegen.
Auf dem Erne System darf kein Schiff an einem öffentlichen Liegeplatz für mehr als 48 Stunden ohne eine vierstündige Unterbrechung innerhalb dieses Zeitraums anlegen, und zwar das ganze Jahr über.
Winterliegeplatz auf dem Shannon Navigation und Shannon Erne Waterway
Winterliegeplätze können von Eignern in der Zeit vom 1. November bis 31. März nach vorheriger Absprache und Zahlung einer Gebühr von 63,50 € pro Boot in Anspruch genommen werden. Boote, die den Winterliegeplatz nicht in Anspruch nehmen, müssen weiterhin die „5-Tage-Regel“ einhalten. Anträge für Winterliegeplätze sollten online ausgefüllt werden unter:
https://www.waterwaysireland.org/online-services/winter-moorings-booking

Eigner sollten beachten, dass die Strom- und Wasserversorgung an öffentlichen Liegeplätzen in den Wintermonaten unterbrochen ist. Dies dient zum Schutz vor Frostschäden, zur Senkung der Betriebskosten und zur Minimierung des Wartungsbedarfs während der Wintermonate.

Schiffseigner werden darauf hingewiesen, dass der Vorbezug von Strom auf den Strompollern bis zum Abschalttermin minimal sein sollte. Das auf den Pollern vorhandene Stromguthaben wird nach dem Datum der Winterabschaltung nicht mehr zurückerstattet. Beide Dienste werden vor dem Beginn der nächsten Bootssaison wieder in Betrieb genommen.

Chipkarten
Die Smart Cards von Waterways Ireland werden für die Bedienung der Schleusen am Shannon Erne Waterway, für den Zugang zu den Serviceblöcken, für die Nutzung der Pump-Outs entlang der Schifffahrtswege und für die Inanspruchnahme von elektrischer Energie an den Waterways Ireland Anlegestellen verwendet.

Anlegen in öffentlichen Häfen
Die Kapitäne werden an Folgendes erinnert:

    • Rüsten Sie ihr Schiff mit Festmacherleinen von angemessener Länge und Stärke aus und befestigen Sie ihr Boot nur an den dafür vorgesehenen Festmacherpollern und Klampen.
    • Vergewissern Sie sich, dass der verfügbare Liegeplatz für die Länge Ihres Schiffes geeignet ist. Überhängen Sie den Liegeplatz nicht, insbesondere nicht an Fingerliegeplätzen auf schwimmenden Pontonliegeplätzen.
    • Stellen Sie sicher, dass Festmacherleinen, Elektrokabel und Frischwasserschläuche keine Stolperfallen für andere darstellen.
    • Führen Sie ausreichend Fender mit, um Schäden an Ihrem eigenen Schiff, anderen Schiffen und WI-Eigentum zu vermeiden.
    • Lassen Sie ausreichend Platz zwischen Ihrem Schiff und dem vorausfahrenden Schiff (ca. 1 m) für Brandschutzzwecke und / oder um jemanden aus dem Wasser zu bergen.
    • Legen Sie nicht mehr als zwei Schiffe nebeneinander an und sorgen Sie dafür, dass es jederzeit einen sicheren Zugang/Ausstieg zwischen den Schiffen und in den Hafen selbst gibt.
    • Legen Sie nicht so an, dass die Benutzung der Sicherheitsleitern, Slipanlagen oder Auspumpstationen des Hafens verhindert wird.
    • Lassen Sie den Bug Ihres Schiffes nicht über den Steg eines schwimmenden Liegeplatzes hinausragen und damit eine Gefahr für andere durch einen überhängenden Anker oder eine Bugfenderung darstellen.
    • Tiere dürfen zu keiner Zeit frei herumlaufen oder sich verirren.
    • Hafen- und Steganlagen wie Geländer, Stromsäulen, Frischwasserzapfstellen, elektrische Lichtmasten, Sicherheitspoller, Leitern usw. sind nicht für das Anlegen von Schiffen ausgelegt, sie können die Belastung durch ein Schiff nicht tragen und werden beschädigt.

Liegeplätze für Fahrgastschiffe
Die Kapitäne von Schiffen sollten nicht an Liegeplätzen für Fahrgastschiffe anlegen, wenn die Ankunft eines Schiffes unmittelbar bevorsteht. Fahrgastschiffe, die die Schifffahrtsstraßen befahren, belegen die Liegeplätze in der Regel nur zum Ein- und Ausschiffen von Passagieren und bleiben selten für längere Zeit oder über Nacht an den Liegeplätzen.

Schleusenanleger (Lead-in Jetties)
Einlaufstege an den Schleusentoren stromaufwärts und stromabwärts der Schleusenkammern dienen ausschließlich dem Zweck, dass Schiffe auf die Benutzung der Schleuse warten, und sollten nicht zum dauerhaften Anlegen genutzt werden.

Schiffswelle
Die Schiffsnachlaufströmung, d.h. die Welle, die durch die Passage des Bootes durch das Wasser erzeugt wird, kann je nach Rumpfform und Motorleistung des Schiffes manchmal groß, stark und zerstörerisch sein. Diese Nachlaufströmung kann für andere Benutzer der Schifffahrt schädlich sein, wenn sie deren Boote trifft oder die Uferlinie oder das Flussufer überflutet. Die Schiffsführer werden gebeten, häufig nach hinten zu schauen und die Wirkung ihres Kielwassers zu überprüfen, insbesondere beim Passieren von verankerten Schiffen, bei der Einfahrt in Häfen und bei der Annäherung an Anlegestellen, und auf Personen zu achten, die anderen Aktivitäten wie z. B. dem Angeln am Flussufer nachgehen.

Geschwindigkeitsbeschränkung
Ein Schiff oder Boot darf auf dem Shannon Navigation nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 km/h fahren, wenn es sich in einem Umkreis von 200 Metern von einer Brücke, einem Kai, einem Steg oder einer Anlegestelle befindet, wenn es sich in einem Hafen oder Kanal befindet oder wenn es in einem Umkreis von 100 Metern an einem festgemachten Schiff oder Boot vorbeifährt.

    • Schiffe, die auf dem Shannon-Erne-Wasserweg fahren, sollten die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h beachten, die auf dem Wasserweg gilt. Dies ist notwendig, um Schäden an den Ufern zu vermeiden, die durch übermäßige Abschwemmung von Schiffen verursacht werden.
    • Schiffe, die das Erne-System befahren, sollten die gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungsbereiche von 5kt / 6mph / 10kph beachten.
    • Ein Fahrzeug auf dem Royal und Grand Canal darf nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h fahren.
    • Ein Fahrzeug auf der Barrow Navigation darf nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 11 km pro Stunde gefahren werden, es sei denn, dies ist für eine sichere Navigation bei schneller Strömung erforderlich.

Ufererosion
Enge Abschnitte aller Schifffahrtswege sind besonders anfällig für Ufererosion aufgrund des großen Schwemms, der von einigen Fahrzeugen erzeugt wird. Die Schiffsführer werden gebeten, wachsam zu sein und die Geschwindigkeit auf eine Geschwindigkeit zu reduzieren, die ausreicht, um das Ruder zu halten, wenn sie beobachten, dass der Schwall ihres Schiffes die Ufer überflutet.

Ungewöhnliche Aktivitäten auf dem Wasser
Ungewöhnliche Wasserfahrzeuge können von Zeit zu Zeit angetroffen werden, wie z. B. Luftkissenfahrzeuge oder Amphibienflugzeuge / Wasserflugzeuge. Die Kapitäne solcher Fahrzeuge werden daran erinnert, die normalen „Verkehrsregeln“ anzuwenden, wenn sie konventionellen Fahrzeugen auf dem Wasser begegnen, und im Interesse der Sicherheit zusätzlichen Raum zum Manövrieren zu lassen.

Seglerische Aktivität
Segler werden von Ende Juni bis August in der Umgebung von Lough Derg, Lough Ree und Lower Lough Erne auf eine große Anzahl von Segeljollen treffen. Die Segelkurse sind mit gelben Bojen markiert, die den Wetterbedingungen am jeweiligen Tag entsprechen. Schiffe sollten mit langsamer Geschwindigkeit und mit der gebotenen Vorsicht fahren und die Navigationsregeln beachten, wenn sie diese Flotten passieren, da viele der Teilnehmer Nachwuchssegler in der Ausbildung sind.

Rudern
Segler sollten damit rechnen, auf allen Strecken Kanus und Ruderboote zu treffen, vor allem aber in der Nähe von Athlone, Carrick-on-Shannon, Coleraine, Enniskillen und Limerick. Die Kapitäne werden daran erinnert, mit langsamer Geschwindigkeit voranzugehen und vor allem ihre Waschanlage auf ein Minimum zu reduzieren, wenn sie diese Boote passieren, da sie aufgrund ihres sehr geringen Freibords leicht umkippen und überflutet werden können, und immer bereit zu sein, in jeder gegebenen Verkehrssituation auszuweichen.

Kanusport
Kanufahren ist eine Abenteuersportart, und den Teilnehmern wird dringend empfohlen, den Rat der Dachverbände dieser Sportart, d. h. Canoeing Ireland und der Canoe Association of Northern Ireland, einzuholen, bevor sie sich auf die Wasserwege wagen.
Personen, die für Kanus verantwortlich sind, werden auf die Gefahr hingewiesen, die für diese Boote besteht, wenn sie sich in der Nähe von Wehren, Schleusentoren, Schleusen und anderer Infrastruktur bewegen, insbesondere wenn die Flüsse Hochwasser führen und große Wassermassen durch die Schifffahrtswege fließen, z. B. aufgrund allgemeiner Hochwasserbedingungen oder sehr starker örtlicher Niederschläge, z. B. turbulentes und gebrochenes Wasser, Stopperwellen. Das Befahren von Wehren ist ohne vorherige Genehmigung von Waterways Ireland verboten.
K
anufahrer sollten sich vor der Einfahrt in eine Schleuse bei den Schleusenwärtern erkundigen, um sicherzustellen, dass die Durchfahrt auf sichere Weise erfolgt. An allen unbemannten Schleusen ist eine Portage erforderlich.

Kanuwanderwegenetz – „Blueways“
Kapitäne von Motorbooten werden daran erinnert, dass ein Kanuwanderwegenetz auf allen Schifffahrtswegen entwickelt wird und dass sie mit mehr organisiertem Kanufahren auf diesen Wegen rechnen müssen, was eine langsame Geschwindigkeit und minimale Waschung erfordert, wenn sie Kanufahrern, Ruderbooten usw. begegnen.

Rockingham und Drummans Island Kanäle – Lough Key
Die Arbeiten an den Kanälen von Rockingham und Drummans Island auf Lough Key werden voraussichtlich im Jahr 2021 abgeschlossen sein. Der Zugang zu diesen Kanälen wird nur für nicht motorisierte Boote möglich sein, z. B. Kanus, Kajaks und Ruderboote.

Schnelle Motorboote und Wassermotorräder (Jet Skis)
Bootsführer von schnellen Motorbooten (Geschwindigkeit über 17 Knoten) und Wassermotorrädern (z.B. Jet Skis) werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit hoher Geschwindigkeit auf dem Wasser verbunden sind, insbesondere in kleinen Buchten und engen Abschnitten der Schifffahrtswege. Eine gute Ausguckhaltung, frühzeitige Kursänderungen und / oder eine Reduzierung der Geschwindigkeit vermeiden Konflikte mit langsameren Schiffen, die die Schifffahrt benutzen. Die Benutzung von Wassermotorrädern auf den Kanälen ist nicht gestattet.

Altersbeschränkungen
In der Republik Irland müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, um ein PWC (z.B. Jetski) zu fahren, und mindestens 12 Jahre alt sein, um ein Boot mit einem Motor von mehr als 5 PS zu fahren.

Verbot des Schwimmens
Das Schwimmen in der Fahrrinne, insbesondere an Brücken, ist gefährlich und wegen der Gefahr des Überfahrens durch ein in der Schifffahrt fahrendes Schiff verboten.

Schleppen von Wasserskifahrern, Wakeboardern, Doughnuts usw.
Die Kapitäne von Schiffen, die an diesen Aktivitäten beteiligt sind, werden an die Einschränkungen beim Manövrieren ihres Schiffes durch das Abschleppen und an die zusätzliche Verantwortung erinnert, die sie gegenüber der/den abgeschleppten Person(en) haben. Diese Aktivitäten sollten in Bereichen durchgeführt werden, die frei von kollidierendem Verkehr sind. Es wird dringend empfohlen, dass eine zusätzliche Person zum Kapitän mitgeführt wird, die als „Ausguck“ fungiert, um den Schleppvorgang jederzeit im Auge zu behalten.

Schwimmwesten und persönliche Schwimmhilfen (PFDs)
Schwimmwesten und Schwimmhilfen sind die wichtigsten persönlichen Schutzausrüstungen auf einem Schiff und sollten vor allem dann getragen werden, wenn das Schiff manövriert wird, z. B. beim Einfahren in eine Schleuse, beim Ankern, beim Anlegen an der Seite oder beim Verlassen eines Stegs oder einer Kaikante.
In der Republik Irland müssen alle Personen an Bord eines Wasserfahrzeugs mit einer Länge von weniger als 7 m (23 Fuß) eine Rettungsweste oder PFD tragen, wenn sie sich an Bord eines offenen Wasserfahrzeugs oder auf dem Deck eines Wasserfahrzeugs mit Deck befinden, das nicht am Ufer befestigt ist. Diese Vorschrift gilt auch für Wassermotorräder und jedes Fahrzeug oder Objekt, das gezogen wird, z. B. Wasserskifahrer, Wakeboarder, Donut, Banane usw.

Gefahrenbereich Schießplatz – Lough Ree
Seeleute werden auf den Schießplatz der irischen Verteidigungskräfte aufmerksam gemacht, der sich in der Nähe der Bojen Nr. 2 und 3 am Lough Ree auf der Shannon Navigation befindet. Dieser Schießplatz wird das ganze Jahr über regelmäßig für Schießübungen genutzt. Alle Boote und Schiffe sollten sich von dem Bereich fernhalten, der mit gelben Bojen markiert ist, die ein gelbes „X“ an der Spitze und das Wort „Danger“ aufweisen.

Shannon Navigation, Portumna Swing Bridge Mautstellen
Die Kapitäne von Schiffen sollten nicht versuchen, die Brückenmaut zu bezahlen, während sie durch die Brückenöffnung fahren. Die Zahlung wird nur von den Kapitänen entgegengenommen, wenn sie an den Stegen nördlich und südlich der Brücke gesichert sind.

Navigation von Killaloe nach Limerick auf der Shannon Navigation
Die Schifffahrt von Killaloe nach Limerick beinhaltet die Durchfahrt durch die Ardnacrusha-Schleusen, den zugehörigen Ober- und Unterwasserstrang und den Abbey River in Limerick City. Für diese Reise ist eine sorgfältige Planung der Durchfahrt erforderlich. Zu berücksichtigen sind: die Schleusendurchfahrt in Ardnacrusha, die Wasserführung in der Schifffahrt, der Luftzug unter den Brücken auf dem Abbey River in Limerick, der Stand der Gezeiten in Limerick
Es wird empfohlen, das ESB-Wasserkraftwerk Ardnacrusha (00353 (0)87 9970131) 48 Stunden vor Antritt der Fahrt zu kontaktieren, um die Durchfahrt durch die Schleusen in Ardnacrusha zu buchen. Es wird NICHT empfohlen, eine Reise zu unternehmen, wenn mehr als eine Turbine in Betrieb ist (20MW), da die Strömungsgeschwindigkeit in der Fahrrinne erhöht ist und dies gefährlich sein kann. Um automatisch und in Echtzeit festzustellen, wie viele Turbinen in Betrieb sind, können Nutzer die Telefonnummer +353 (0)87 6477229 wählen.
Aus Sicherheitsgründen hat der ESB darauf hingewiesen, dass nur Motorboote mit einer Leistung von mehr als 5 Knoten in den Ardnacrusha Headrace und Tailrace Canal einfahren dürfen.
Die Durchfahrt durch die Sarsfield-Schleuse sollte am Tag vor der Reise unter +353-87-7972998 gebucht werden, und es ist zu beachten, dass die Durchfahrt zwei Stunden vor und nach Niedrigwasser nicht möglich ist.
Eine hydrographische Untersuchung der Fahrrinne im Jahr 2020 ergab, dass die Zufahrt von der Shannon Bridge zur Sarsfield Lock und der Dockbereich verschlammt sind. Schiffsführern und Wassernutzern wird empfohlen, die Schleuse von der Shannon-Brücke aus bei steigender Flut ein oder zwei Stunden vor Hochwasser anzufahren.

Lower Bann-Navigation
Alle Benutzer werden auf den „Benutzerkodex für den Lower Bann“ aufmerksam gemacht, insbesondere auf den Abschnitt „Strömung im Fluss“, der die Gefahren für Benutzer sowohl am Ufer als auch in der Schifffahrt beschreibt, die mit hohen Strömungsgeschwindigkeiten verbunden sind, wenn der Fluss Hochwasser führt. Kanufahrer sollten ein Exemplar des von der Canoe Association of Northern Ireland herausgegebenen Leitfadens „Lower Bann Canoe Trail“ zu Rate ziehen und bei sich tragen. Benutzer sollten sich auch an die Rivers Agency wenden, die für die Regulierung der Durchflussmengen auf dem Fluss verantwortlich ist, um Informationen über die zu erwartenden Durchflussmengen an einem bestimmten Tag zu erhalten.
Rivers Agency, Coleraine. Tel: 0044 28 7034 2357
Email: Rivers.Coleraine@dardni.gov.uk

Lower Bann Navigation – Newferry – No Wake Zone
Auf der Lower Bann Navigation bei Newferry besteht eine No Wake Zone. Die Kapitäne von Schiffen werden gebeten, mit langsamer Geschwindigkeit zu fahren und keine Heckwelle zu erzeugen, wenn sie die Stege und Slipanlagen bei Newferry passieren.

Overhead Power Lines (OHPL) und Air draft
Alle Kapitäne müssen sich der Gefahren bewusst sein, die von Freileitungen ausgehen, insbesondere Segelschiffe und Arbeitsschiffe mit Kränen oder großem Tiefgang. Die Reiseplanung ist eine Notwendigkeit, um die Lage von Freileitungen, die die Schifffahrt kreuzen, zu erkennen.
Die Höhe von Freileitungen auf dem Fluss Shannon wird auf 12,6 m (40 Fuß) über dem normalen Sommerspiegel für diesen Abschnitt der Schifffahrt gehalten. Kapitäne von Schiffen mit großem Tiefgang sollten mit Vorsicht vorgehen und bei hohem Wasserstand zusätzliche Vorkehrungen treffen.
Wenn ein Schiff oder seine Ausrüstung mit einem OHPL in Kontakt kommt, sollte der Betreiber NICHT versuchen, das Schiff oder die Ausrüstung zu bewegen. Der Leiter kann noch unter Spannung stehen oder sich automatisch wieder einschalten. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein und verhindern Sie die Annäherung Dritter wegen der Gefahr eines Lichtbogens. Wenden Sie sich an den Notdienst, um Hilfe zu erhalten.
Angler werden auch daran erinnert, dass ein Mindestgrundabstand von 30 Metern zu Freileitungen eingehalten werden sollte, wenn sie eine Rute und Leine verwenden.

Unterseekabel und Rohre
Schiffskapitäne werden daran erinnert, ihre Schiffe nicht in der Nähe von Unterwasserkabeln oder -rohren zu verankern, falls sie ihren Anker verschmutzen oder die Kabel oder Rohre beschädigen. Achten Sie an den Flussufern auf Schilder, die auf ihr Vorhandensein hinweisen.

Wasserstände – Vorsichtsmaßnahmen

Niedrige Wasserstände:
Wenn der Wasserstand unter den normalen Sommerpegel fällt, sollten Kapitäne darauf achten:

Navigation
Um das Risiko einer Grundberührung zu verringern, sollte der Kapitän auf oder nahe der Mittellinie des Kanals navigieren, Abkürzungen in Fahrrinnen mit hundeartigen Beinen und das Navigieren zu nahe an den Navigationsmarkierungen vermeiden.
Langsames Fahren reduziert auch den „Squat“-Effekt, d.h. die Tendenz des Schiffes, aufgrund der höheren Geschwindigkeit tiefer im Wasser zu liegen.

Slipanlagen
Geringere Länge der Slipanlage, die unter der Wasseroberfläche zur Verfügung steht, und die Möglichkeit, Trailer zu starten, die vom Ende der Betonschürze fallen.
Mehr Slipfläche, die anfällig für Unkrautbewuchs ist und beim Stapellauf von Booten Vorsicht vor dem Ausrutschen und Rutschen auf der Böschung erfordert. Beachten Sie auch, dass die zu Wasser gelassenen Fahrzeuge möglicherweise keine ausreichende Traktion auf der Helling haben, sobald das Boot zu Wasser gelassen wurde, um die Steigung hinaufzukommen.

Ufererosion
Sehr trockene Flussufer sind anfälliger für Erosion durch Abschwemmung von Booten.

Schleusenanteil.
Die Maximierung der Anzahl von Schiffen in einer Schleuse stellt sicher, dass das Gesamtvolumen des flussabwärts fließenden Wassers verringert wird. Schleusenzyklen sollten für Schiffe genutzt werden, die in beide Richtungen fahren.

Hohe Wasserstände:
Wenn der Wasserstand über das normale Sommerniveau ansteigt, sollten Kapitäne darauf achten:

Navigation
Die Schifffahrtszeichen haben dann eine geringere Höhe über dem Wasserspiegel oder verschwinden ganz unter Wasser, so dass die Fahrrinne schwer zu erkennen ist.
In engen Abschnitten der Schifffahrtswege steigen die Wasserstände tendenziell schneller als in den Hauptströmen, und der Luftzug an Brücken wird ebenfalls verringert.
Es wird auch zu erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten kommen, besonders in der Nähe von Schifffahrtsinfrastruktur wie Brücken, Wehren, Schleusen usw., wo besondere Vorsicht beim Manövrieren von Schiffen erforderlich ist.

Häfen und Anlegestellen
In Häfen und an Slipanlagen ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Pegel auf oder nahe der Höhe der Hafenstege liegt, da die Kante besonders bei schlechten Lichtverhältnissen schwer zu erkennen ist. Es wird empfohlen, persönliche Schwimmhilfen zu tragen, wenn Sie sich unter diesen Bedingungen in einem Hafen um ein Boot kümmern.

Slipanlagen
Slipanlagen dürfen nur zum Aussetzen und Einholen von Wasserfahrzeugen oder anderen Gegenständen aus dem Wasser verwendet werden. Bevor eine Slipanlage benutzt wird, sollte geprüft werden, ob die Oberfläche eine ausreichende Traktion / Griffigkeit für den beabsichtigten Zweck aufweist, wie z. B. das Starten eines Wasserfahrzeugs von einem Anhänger mit einem Fahrzeug, ob die Wassertiefe auf der Slipanlage ausreicht, um das Wasserfahrzeug vor dem Ende der Betonschürze vom Anhänger zu schwimmen, und ob die Räder des Anhängers nicht vom Rand der Slipanlage abfallen. dass Rettungsmittel in der Nähe vorhanden sind, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und das Gewicht des Anhängers und des Bootes an der Steigung verkraften kann. Es wird empfohlen, dass der Hellingbetrieb von zwei Personen durchgeführt wird.

Vorsicht bei der Verwendung von Navigationshilfen
Die in den Navigationsanweisungen dargestellten Navigationshilfen umfassen ein System von festen und schwimmenden Navigationshilfen. Umsichtige Seeleute werden sich nicht ausschließlich auf ein einzelnes Navigationshilfsmittel verlassen, insbesondere nicht auf schwimmende Navigationshilfen. In Bezug auf Bojen wird das Bojensymbol verwendet, um die ungefähre Position des Bojenkörpers und des Grundgeräts, mit dem er im See- oder Flussbett befestigt ist, anzugeben. Die ungefähre Position wird aufgrund der praktischen Einschränkungen bei der Positionierung und Instandhaltung von Bojen an genauen geografischen Standorten verwendet. Zu diesen Einschränkungen gehören unter anderem die vorherrschenden atmosphärischen und See-/Flussbedingungen, das Gefälle und das Material des See-/Flussbetts, die Tatsache, dass die Bojen an unterschiedlich langen Ketten verankert sind, und die Tatsache, dass die Positionen des Bojenkörpers und/oder des Grundgeräts nicht ständig überwacht werden. Aufgrund der Naturgewalten ist damit zu rechnen, dass sich die Position des Bojenkörpers innerhalb und außerhalb des kartierten Symbols verschiebt.
Bojen und Baken werden auch von denjenigen Bootsfahrern verschoben oder umgerissen, die sie zum Anlegen benutzen, anstatt zu ankern. Aus diesem Grund sollten Bootsfahrer immer ihre Durchfahrt überwachen, indem sie die Bojen-/Bakenpositionen mit dem veröffentlichten Navigationsführer in Beziehung setzen. Darüber hinaus riskiert ein Schiff, das versucht, dicht an einer Boje vorbeizufahren, immer eine Kollision mit einer schwankenden Boje oder mit dem Hindernis, das die Boje oder Bake/Barke markiert.

SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2020

SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2020

General Information and Marine Notices

Masters and owners are strongly recommended to check the Waterways Ireland website at www.waterwaysireland.org. for general information about the waterways and in particular the Marine Notices section which gives current operational information about the individual navigations such as works in progress, passage restrictions etc.

General Information on Waterways Ireland Navigation

P Harkin, Inspector of Navigation, Waterways Ireland, 06 Jan 2020

SPEZIAL MARINE-HINWEIS, Nr. 1 von 2020

Allgemeine Informationen und Hinweise zur Schifffahrt
Kapitäne und Eigner werden dringend empfohlen, die Website von Waterways Ireland unter www.waterwaysireland.org. zu konsultieren, um allgemeine Informationen über die Wasserstraßen und insbesondere den Abschnitt „Marine Notices“ zu erhalten, der aktuelle betriebliche Informationen über die einzelnen Schifffahrtswege wie laufende Arbeiten, Durchfahrts-beschränkungen usw. enthält.

SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2019

 

WI-Waterways Ireland, click to "Waterways Ireland Map" © esri & WI
WI-Ireland, © esri

SPECIAL MARINE NOTICE, No. 1 of 2019

General Information on Waterways Ireland Navigation

Masters and owners are strongly recommended to check the Waterways Ireland website at www.waterwaysireland.org. for general information about the waterways and in particular the Marine Notices section which gives current operational information about the individual navigations such as works in progress, passage restrictions etc.

General Information on Waterways Ireland navigations; click picture to Waterways Ireland Webpage
General Information on Waterways Ireland Navigation

Allgemeine Informationen zu den Navigationen der irischen Wasserstraßen
Kapitänen und Schiffseigentümern wird dringend empfohlen, die Website von Waterways Ireland unter www.waterwaysireland.org. zu besuchen, um allgemeine Informationen über die Wasserstraßen zu erhalten, insbesondere den Abschnitt Marine-Nachrichten, der aktuelle operative Informationen über die einzelnen Navigationen wie laufende Arbeiten, Einschränkungen der Durchfahrt usw. enthält